Flüchtlinge - Ludwig verteidigt Änderung der Wiener Bauordnung
Wien (APA) - Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) hat am Freitag im Landtag die anstehende Bauordnungsnovelle verteidigt. Sie sol...
Wien (APA) - Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) hat am Freitag im Landtag die anstehende Bauordnungsnovelle verteidigt. Sie soll dank vereinfachter Bestimmungen die Errichtung von Quartieren etwa für Flüchtlinge erleichtern. Der Ressortchef versicherte in der Fragestunde, dass Anrainer und Nachbarn auch künftig gehört werden - auch wenn Einsprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
Rot-Grün möchte mit der Änderung ermöglichen, dass die Einrichtung temporärer Unterkünfte rascher erfolgen kann. Je nach geplanter Nutzungsdauer - das Maximum beträgt hier 15 Jahre - werden sonst im Behördenverfahren übliche Vorgaben gelockert. So können etwa Bewilligung und Bauanzeige bei Projekten, die höchstens sechs Monate in Betrieb sind, entfallen.
Betroffen sind Objekte, die zumindest in Kooperation mit der öffentlichen Hand realisiert werden. Beschwerden gegen das Vorhaben sind möglich, nur: sie haben keine aufschiebende Wirkung. Laut Ludwig ist aber keineswegs daran gedacht, Bedenken aus der Umgebung zu ignorieren. „Meine Behörde wird darauf achten, dass Anrainer sehr wohl gehört werden“, versprach Ludwig. Jeder werde die Möglichkeit haben, seine Anliegen vorzubringen.
Der Ressortchef gestand ein, dass die Novelle nicht befristet ist - die darauf fußenden Projekte aber sehr wohl. Die FPÖ erkundigte sich bei Ludwig, ob in Wien auch angedacht sei, nicht verwendete Wohnungen zu „beschlagnahmen“, um dort Asylwerber unterzubringen. „Das schließe ich für Wien aus. Ich würde das auch nicht für zweckmäßig erachten“, betonte der Stadtrat.
FPÖ und ÖVP haben bereits angekündigt, die Neuregelung vor den Verfassungsgerichtshof bringen zu wollen. Ob die Novelle heute überhaupt beschlossen wird, ist jedoch fraglich. Denn die FPÖ wird versuchen, die notwendige zweite Lesung zu verhindern, wie eine Sprecherin der APA ankündigte. Für die Zusammenlegung von erster und zweiter Lesung ist nämlich eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die entsprechende Abstimmung ist üblicherweise lediglich ein Formalakt.
Falls die FPÖ mit ihrer - seit der Wien-Wahl 2015 vorhandenen - Sperrminorität (sie verfügt über 34 von 100 Mandaten, Anm.) hier ihr Veto einlegt, darf die zweite Lesung und damit der Beschluss aber nicht in der selben Sitzung erfolgen. Das Vorgehen hat jedoch lediglich aufschiebende Wirkung. Rot-Grün kann bei der nächsten Landtagsitzung die Novellierung mit einfacher Mehrheit durchwinken.
Für gehörige Unruhe sorgte die Causa aber bereits heute. Denn die FPÖ brachte spontan einen Antrag auf Absetzung des Bauordnungs-Tagespunktes ein. Die Abstimmung verlief unter eher unübersichtlichen Bedingungen - da sich zahlreiche Mandatare nicht auf ihren Plätzen befanden bzw. diese erst einnehmen mussten. Ein genaues Ergebnis wurde nicht verlautbart, worauf im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Präsidiale beschlossen wurde, das Votum zu wiederholen. Die neuerliche Abstimmung endete mit einer Ablehnung der Absetzung.