Ex-AvW-Vorständin in Klagenfurt zu zehn Monaten bedingt verurteilt

Klagenfurt (APA) - Eine 50-jährige ehemalige Vorständin der pleitegegangenen Finanzfirma AvW ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu z...

Klagenfurt (APA) - Eine 50-jährige ehemalige Vorständin der pleitegegangenen Finanzfirma AvW ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, Gläubigerinteressen grob fahrlässig beeinträchtigt und ein Beweismittel gefälscht zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte sich gleich zu Prozessbeginn zu allen Tatvorwürfen schuldig bekannt. Vorstandsentscheidungen, an denen sie mitgewirkt hatte, habe sie „in zumindest fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft“ getroffen, hieß es in der Anklageschrift - dadurch sei die Befriedigung von Gläubigern zumindest geschmälert worden. Der zweite Anklagepunkt drehte sich um die Vorlage eines gefälschten Dokuments „um sich im Ermittlungsverfahren besser darzustellen“, erklärte Staatsanwalt Helmut Jamnig.

Die Angeklagte hatte ihr Handeln im Ermittlungsverfahren mit den Worten „mitgehangen, mitgefangen“ zusammengefasst, sagte Jamnig: „Die Gesamtverantwortung, die ein Vorstand hat, ist ihr zum Fallstrick geworden.“ Der AvW-Komplex sei zwar von Wolfgang Auer-Welsbach ruiniert worden - doch der habe die Posten darin mit Personen aus seinem Naheverhältnis besetzt. „Es besteht kein Zweifel daran, dass die Angeklagte durch ihr blindes Folgen bei Vorstandbeschlüssen und durch ihr Schweigen als Anwesende bei Aufsichtsratssitzungen zu dem Schaden beigetragen hat“, so Jamnig.

Der Verteidiger führte in seiner Bitte um ein mildes Urteil die Unbescholtenheit, den guten Lebenswandel der Angeklagten sowie ihr volles Geständnis und die Mitwirkung an der Schadenswiedergutmachung an. Das berücksichtigte Richter Dietmar Wassertheurer auch. „Erschwerend kommt allerdings das Zusammentreffen von zwei Delikten, der lange Tatbegehungszeitraum und der hohe Schaden hinzu“, erklärte der Richter. Als Vorstand sei man dem Schutz der Firma verpflichtet, dafür bekomme man auch ein hohes Gehalt, fuhr Wassertheurer fort: „Sich einfach reinzusetzen und sich nur anzuhören, was da vorgeht, ist zu wenig.“

Staatsanwalt und Verteidiger gaben nach dem Urteilsspruch keine Erklärung ab.

~ WEB http://www.avw.at ~ APA286 2016-03-18/12:37