Rückschlag für Pläne zur Verfassungsänderung in Frankreich
Paris (APA/AFP) - Bei seinen Plänen für eine Verfassungsänderung nach den Anschlägen von Paris hat Frankreichs Staatschef Francois Hollande ...
Paris (APA/AFP) - Bei seinen Plänen für eine Verfassungsänderung nach den Anschlägen von Paris hat Frankreichs Staatschef Francois Hollande einen herben Dämpfer erhalten. Der von den Konservativen dominierte Senat änderte am Donnerstag einen Artikel zum Entzug der Staatsbürgerschaft für Terrorverurteilte ab. Damit wird immer unwahrscheinlicher, dass Senat und Nationalversammlung sich auf einen Text einigen können.
Hollande hatte nach den Anschlägen vom 13. November mit 130 Toten eine Verfassungsreform lanciert. Dabei soll einerseits der bisher lediglich gesetzlich geregelte Ausnahmezustand in die Verfassung aufgenommen werden. Zugleich will die Regierung im Grundgesetz verankern, dass in Terrorverfahren verurteilten Franzosen die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.
Das sorgte für heftige Auseinandersetzungen auch bei den regierenden Sozialisten. Denn die Regierung wollte diese Strafe zunächst auf Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft beschränken, um keine Staatenlosen zu schaffen. Zahlreiche Sozialisten prangerten aber eine „Stigmatisierung“ von Franzosen mit doppelter Staatsbürgerschaft - viele sind nordafrikanischer Herkunft - und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz an. In dem Streit trat im Jänner Justizministerin Christiane Taubira zurück.
Die Nationalversammlung stimmte Mitte Februar schließlich für eine Version des Artikels, in dem der Entzug der Staatsbürgerschaft für alle Franzosen möglich ist - und damit zumindest theoretisch auch die Schaffung von Staatenlosen. Der Senat änderte diesen Artikel nun aber ab: Die Strafe soll wie ursprünglich geplant nur bei Menschen mit einer zweiten Staatsbürgerschaft verhängt werden können.
Das bringt das gesamte Vorhaben einer Verfassungsreform in Gefahr. Denn beide Parlamentskammern müssen sich zunächst auf einen identischen Text einigen. Erst dann können Senat und Nationalversammlung die Verfassungsänderung in einer gemeinsamen Sitzung, dem sogenannten Kongress, verabschieden.
Zunächst steht am kommenden Dienstag im Senat die Abstimmung über die gesamte Verfassungsänderung an; dann geht der Text wieder in die Nationalversammlung. Premierminister Manuel Valls sprach von einem „schwierigen und langen Weg“, um doch noch eine Einigung zwischen Abgeordneten und Senatoren zu erzielen. Die Debatten dürften sich aber nicht „ewig“ hinziehen - sonst mache sich das Parlament „lächerlich“.