SPÖ ortet Ungereimtheiten bei Jugendwohlfahrt in Eisenstadt
Eisenstadt (APA) - Die SPÖ ortet Ungereimtheiten bei der Jugendwohlfahrt in Eisenstadt: Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ein nunmehr ehemalig...
Eisenstadt (APA) - Die SPÖ ortet Ungereimtheiten bei der Jugendwohlfahrt in Eisenstadt: Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ein nunmehr ehemaliger Mitarbeiter der Sozialabteilung im Rathaus womöglich jahrelang Verpflichtungen nicht nachgekommen sei, so Vizebürgermeister Günter Kovacs (SPÖ) am Freitag vor Journalisten. Reaktion aus dem Rathaus: Es gebe keinen Hinweis auf strafrechtliche Sachverhalte.
Das Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter sei Ende November 2015 mit Wirkung von Ende Jänner dieses Jahres einvernehmlich aufgelöst worden. Auf Nachfrage sei ihm gesagt worden, dass der Betroffene dieses aus privaten Gründen beendet habe, es sei „alles in Ordnung“, berichtete Kovacs. Der Mitarbeiter sei mit vier Gehältern abgefertigt worden.
Immer mehr habe sich verdichtet, was man gehört habe - dass in der Jugendwohlfahrt in den vergangenen Jahren im Bereich des Betroffenen „nichts dokumentiert worden ist, was die Jugendwohlfahrt betrifft, die Kinder betrifft, die dort Schutz, Hilfe suchen“, sagte der Vizebürgermeister. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gebe es seit 2013 eine klare Dokumentationspflicht, auch das Vier-Augen-Prinzip sei verankert.
Die SPÖ will nun „vom Bürgermeister wissen, seit wann er, die Führung, die Magistratsdirektion, das Rathaus Eisenstadt darüber informiert ist, dass der betroffene Mitarbeiter seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkam“, so Kovacs. Außerdem stelle sich die Frage, warum das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst und nicht Anzeige bei der Staatsanwaltschaft „wegen möglicher grober Dienstverletzung“ erstattet worden sei.
Tatsache sei, dass der ehemalige Mitarbeiter des Bereichs Soziales auf eigenen Wunsch das Dienstverhältnis beendet habe und es bei der Übergabe seiner Akten aufgrund von Krankheit Verzögerungen gegeben habe, teilte Magistratsdirektorin Gerda Török auf APA-Anfrage in einer Stellungnahme mit.
Nach Übergabe der Akten sei festgestellt worden, „dass die Aktenführung zwar nicht den dazu ergangenen Dienstanweisungen entsprochen hat. Allerdings haben sich weder in der Vergangenheit noch bis zum heutigen Tag Hinweise ergeben, dass Akten oder Aktenteile fehlen. Daher kann von irgendwelchen strafrechtlichen Sachverhalten nicht ausgegangen werden“, so Török.
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