Ungewollte Heta-Insolvenz vorerst abgewendet

Wien/Klagenfurt/Frankfurt (APA) - Der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens der deutschen Bad Bank FMS ...

Wien/Klagenfurt/Frankfurt (APA) - Der Antrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) auf eine Unterbrechung des Verfahrens der deutschen Bad Bank FMS gegen das Heta-Moratorium am Landgericht Frankfurt hat gezogen. Die Richterin hat kurz über das FMA-Schreiben informiert und dann vertagt. Weiter geht es in diesem Verfahren am 9. Juni. Eine ungewollte Pleite der Heta ist somit vorerst abgewendet.

Eine Insolvenz der Heta hätte heute ausgelöst werden können, wenn die FMS gewonnen und auf Vollstreckung ihrer Ansprüche bestanden hätte, was in Deutschland nach der ersten Instanz möglich ist. Man muss dazu allerdings eine Sicherheitsleistung, die über dem Streitwert liegt, hinterlegen. Im Streit geht es um 200 Mio. Euro plus Zinsen.

Bis 10. Mai können die Streitparteien neue Schriftsätze einbringen. „Die Vertagung gibt allen die Zeit, noch einmal über die möglichen Folgen solcher Prozesse nachzudenken. Wir haben unsere Gläubiger schon mehrfach darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht solche Klagen auch für die Interessen der Gläubiger ökonomisch nachteilig sind und für die Kläger selbst mit hohen Risiken verbunden sind“, sagte ein Heta-Sprecher nach der Vertagung zur APA. „Die Gläubiger würden mit einer Vollstreckung das hohe Risiko eingehen, selbst verschuldensunabhängig für alle Schäden zu haften, die sie durch eine solche Vollstreckung verursachen.“

„Wir werden natürlich die Möglichkeit eines weiteren Schriftsatzes nutzen und diesen einbringen, da wir überzeugt sind, dass der geltend gemachte Rückzahlungsanspruch des Klägers eindeutig dem Mandatsbescheid der österreichischen Finanzmarktaufsicht unterliegt und durch diesen gestundet und damit nicht fällig ist“, so der Heta-Sprecher weiters.

Die Klagen gegen die Heta machen geltend, dass das Zahlungsmoratorium der österreichischen Finanzmarktaufsicht für Anleihen der Bad Bank in Deutschland - wo viele Anleihen der früheren Hypo begeben wurden - nicht gültig sei.

Schon am 3. Juni geht es in einem gleich gelagerten Rechtsstreit weiterer deutscher Banken - Berlin Hyp AG, HSH Nordbank, Landesbank Hessen-Thüringen, NordLB - gegen die Heta in Frankfurt weiter. Gestritten wird hier um 238 Mio. Euro plus Zinsen. Was dort dann passieren könnte ist, offen. Aber: „Unser Antrag bezieht sich auf alle Verfahren“, sagte ein Sprecher der FMA Freitagnachmittag zur APA.

Hoffnung und Wunsch der heimischen Behörde ist es, dass der so rasch wie möglich der Europäische Gerichtshof (EuGH) so rasch wie möglich befasst wird. Er soll über die Rechtmäßigkeit der Heta-Abwicklung über das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) im Rahmen der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) entscheiden. „Vorher soll es keine exekutierbaren Rechtstitel (etwa von deutschen Gerichten, Anm.) geben“, so der FMA-Sprecher.

Selbiges hofft auch die Heta. „Die Frage, ob die Abwicklung der HETA nach dem BaSAG in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist, ist letztlich vom EuGH zu entscheiden und die HETA hat deshalb beim Landgericht Frankfurt angeregt, dass die Frage dem EuGH vorgelegt wird. Das würde allen Zeit, einen langen Instanzenweg und enorme Kosten sparen“, so der Heta-Sprecher. „Wir sind zuversichtlich, dass das Landgericht Frankfurt entsprechend zwingender europarechtlicher Umsetzungsvorschriften der EU-Bankenrichtlinie die Wirkungen des Mandatsbescheids (FMA-Zahlungsmoratorium, Anm.) auch in Deutschland anerkennen wird.“

Die FMA hatte beantragt, dass die Causa gleich zum EuGH soll. Man sei sich „sicher“, dass sich der EuGH der heimischen Rechtsmeinung anschließen werde - also den Abwicklungsweg als rechtmäßig einstuft. Das BaSAG sieht vor, dass auch Gläubiger bei einer Bankenabwicklung, wie eben jener der früheren Hypo Alpe Adria, mitzahlen.

Als nächstes steht der behördliche Schuldenschnitt der FMA bevor, der nach Ostern erwartet wird. Dann ist mit einer - von Gläubigern bereits angekündigten - Klagsflut zu rechnen.

Diese „Walze“, wie es ein Anwalt zuletzt formulierte, wird vor allem auch Kärnten treffen. Das südlichste Bundesland ist sehr hohe Ausfallsbürgschaften für die frühere Skandalbank eingegangen. Deren Rechtmäßigkeit zweifelt es jetzt aber massiv an und sieht sich rechtlich auch gut gegen die Klagen gerüstet, wie zuletzt von Landesanwälten oft beteuert wurde. Kärnten-Anwälte sagten zuletzt auch, dass es tatsächlich erst nach einer Heta-Abwicklung auf seine Ausfallsbürgschaften geklagt werden könne.

Die BRRD-Richtlinie bezieht sich auf Abwicklungen von Banken. Da die Heta keine Bank-Lizenz hat, wurde das BaSAG in Österreich auf Abbaueinheiten erweitert.

Die Ratingagentur Moody‘s erwartete, wie sie am Freitagvormittag bekannt gab, indes wenig überraschend eine Abwicklung der Heta in der nahen Zukunft und dadurch Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit Kärntens - wegen der Haftungen. Gleichzeitig sieht man eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ dafür, dass die Bundesregierung intervenieren würde, um eine Pleite Kärntens zu verhindern. In diese Richtung intervenieren ja vor allem auch ÖVP-regierte Bundesländer bei ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com

http://www.fma.gv.at ~ APA343 2016-03-18/13:37