Verbot von Live-Sportwetten im Wiener Landtag beschlossen

Wien (APA) - Das neue Wiener Wettengesetz ist unter Dach und Fach. Nach der kürzlichen EU-Notifizierung hat der Landtag am Freitag das Regel...

Wien (APA) - Das neue Wiener Wettengesetz ist unter Dach und Fach. Nach der kürzlichen EU-Notifizierung hat der Landtag am Freitag das Regelwerk mit den Stimmen der Stadtregierung, also von SPÖ und Grünen, beschlossen. Es beinhaltet eine Reihe von Verschärfungen wie ein De-facto-Verbot von Live-Sportwetten, höheren Jugendschutz und eine Besteuerung von Wett-Terminals.

Konkret darf bei Sportwetten nun nur mehr auf End-und Zwischenergebnisse gesetzt werden. Zocken auf Rote Karten oder Eckbälle sind genauso illegal wie auf vorher aufgezeichnete Spiele oder Rennen. Bei Einzelautomaten in Cafes oder Tankstellen wird ein Einsatzlimit von maximal 50 Euro eingezogen. Von Betreibern wird u.a. eine Bonitätsauskunft und ein Strafregisterauszug verlangt.

Was den Jugendschutz betrifft, dürfen nur noch Personen über 18 Jahre spielen. Es besteht Ausweispflicht. Verstößt ein Anbieter mehr als zwei Mal gegen die neuen Regeln, erlischt die Genehmigung. Die bereits im Sommer 2015 beschlossenen höheren Strafen von bis zu 22.000 Euro wurden in die heute auf den Weg gebrachte Novelle implementiert.

Abgesehen davon wird auch das Betreiben von Wett-Terminals per se teurer. Denn Wien hebt künftig pro Monat und Gerät eine Steuer von 350 Euro ein.

Das Gesetz, welches das aus 1919 stammende und im Laufe der Jahrzehnte mehrmals novellierte Regelwerk ablöst, kann spätestens in acht Wochen - also Mitte Mai - in Kraft treten. So lange hat der Bund Zeit, die Sache noch zu begutachten. Man sei aber mit der Bundesregierung in guten Gesprächen, dass es schneller geht, hieß es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ).

Dem heutigen Beschluss, bei dem die Oppositionsparteien FPÖ, ÖVP und NEOS nicht mitgehen wollten, war eine Debatte im Plenum vorangegangen. Die Oppositionsparteien bemängelten etwa, dass diverse Einwände im Zuge der Begutachtung nicht berücksichtigt worden seien sowie - wie ÖVP-Klubchef Manfred Juraczka anmerkte - die „Verbotskultur“ über „wirklichen“ Jugend- und Spielerschutz gestellt werde.

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) verteidigte das Gesetz und versicherte, dass hier ein wichtiger Schritt zum Schutz von Spielern und Jugendlichen getätigt werde. Scharfe Kritik übte sie an dem von der FPÖ eingebrachten - und mehrheitlich abgelehnten - Resolutionsantrag. Darin heißt es u.a., dass „die Jugendschutzbestimmungen für das Zutrittsverbot zu Räumlichkeiten, in denen sich Wett-Terminals befinden, unverhältnismäßig streng gezogen“ würden.