Stichwort - Sicherer Drittstaat und sicherer Herkunftsstaat

Brüssel/Wien (APA/dpa) - Die EU will Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Doch rechtlich geht das nur, wenn diese dort sicher sind. Ei...

Brüssel/Wien (APA/dpa) - Die EU will Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Doch rechtlich geht das nur, wenn diese dort sicher sind. Einige wichtige Begriffe.

SICHERER DRITTSTAAT: Bei der geplanten Abmachung mit der Türkei setzt die EU vor allem darauf, dass Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat anerkennt. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge dort Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention finden - zum Beispiel vor Abschiebung in ein unsicheres Land. Auf dieser Grundlage kann Griechenland Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken.

SICHERER HERKUNFTSSTAAT: Ein Land, bei dem man davon ausgeht, dass seinen Bürgern dort keine schwere Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, gilt als sicherer Herkunftsstaat. Asylanträge von Bürgern dieser Staaten (oder von Staatenlosen, die dort gelebt haben) können im Schnellverfahren entschieden werden und haben vergleichsweise geringe Erfolgschancen.

ERSTER ASYLSTAAT: Das Land, in dem ein Flüchtling zuerst Asyl oder zumindest Schutz gefunden hat, wird als Erstasylstaat bezeichnet. EU-Staaten können Migranten, die aus solchen Ländern kommen, abweisen, falls der erste Asylstaat sie wieder aufnimmt.

In Österreich gelten aktuell alle EU-Mitgliedsstaaten, Australien, Neuseeland, Kanada, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz als „sichere Herkunftsländer“. Dasselbe gilt seit 2009 auch für Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien sowie seit 2010 für Albanien. Die Türkei ist nicht dabei. Eine Liste über „sichere Drittstaaten“ gibt es hingegen nicht. Diese sind vielmehr allgemein definiert, als Staaten, in denen Menschen, „Schutz vor Verfolgung“ finden können.