Gerichtssplitter

Einbruch, um Fetisch zu befriedigen

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Ein Maskenball hatte bei einem jungen Unterländer im Februar ein spezielles Verlangen ausgelöst. Kam er doch auf dem Nachhauseweg bei einer ...

Ein Maskenball hatte bei einem jungen Unterländer im Februar ein spezielles Verlangen ausgelöst. Kam er doch auf dem Nachhauseweg bei einer Praxis vorbei und wollte dort plötzlich nach Gummihandschuhen suchen. Der Trieb war so stark, dass der Arbeiter versuchte, durch die Katzenklappe in die Praxis einzudringen. Als das Fliegengitter schon entfernt war, wurde die in der benachbarten Wohnung schlafende Ärztin wach und entdeckte den Eindringling auf ihrer Terrasse. Bei der Polizei gab dieser dann Erklärungen für sein Tun ab, die in den höchstpersönlichen Bereich fallen. Gestern am Landesgericht vor Richterin Helga Moser: „Ich habe diesen Zwang mit den Gummihandschuhen, hatte aber auch 1,2 Promille und würde das nüchtern nie tun!“ Verteidiger Nader Karl Mahdi verwies auf Unbescholtenheit und Therapie. Richterin Moser beließ es für versuchten Einbruchsdiebstahl bei drei Monaten bedingter Haft und 3600 Euro Geldstrafe. Staatsanwältin Adelheid Steiner: „Ich würde Ihnen dringend nahelegen, sich die Dinger künftig im Hunderter-Pack im Supermarkt zu besorgen!“

Ganz andere Sorgen hat ein 25-Jähriger aus dem Raum Hall. Gerade aus zweijähriger Haft entlassen, hatte der Beschäftigungslose im Sommer zwei Wohnungen angemietet, die er sich mit einem Mietpreis von teils über 1000 Euro nie hätte leisten können. Verteidigerin Ursula Rauch musste ihren Mandanten ohnehin bereits in U-Haft besuchen. Ein weiterer Prozess wegen Betrügereien wartet nämlich. Richter Günther Böhler verhängte vier Monate Haft, widerrief dazu aber noch zwei Jahre an einst bedingt nachgesehenen Strafen. 11.000 Euro muss der Mann übrigens auch noch der Stadtgemeinde bezahlen. Er hatte sein Auto ein Jahr im Parkverbot stehen lassen und tagtäglich Strafzettel bekommen. (fell)