Fußball: VdF zu Causa Taboga: „Ein Urteil mit Folgen“
Wien (APA) - Die Vereinigung der Fußballer (VdF) hat sich am Samstag zu den jüngsten Entwicklungen zur Causa Taboga zu Wort gemeldet. „Schon...
Wien (APA) - Die Vereinigung der Fußballer (VdF) hat sich am Samstag zu den jüngsten Entwicklungen zur Causa Taboga zu Wort gemeldet. „Schon wieder ein Gerichtsurteil, das an den Grundfesten des Sports und im speziellen des Fußballs rütteln und für Veränderungen sorgen wird“, betonte VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny in einer Aussendung.
Die lebenslange Sperre von Ex-Profi Dominique Taboga, der im Oktober 2014 wegen seiner Verwicklung in einen Wettskandal um Spielmanipulationen zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden war, ist vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen für nichtig erklärt worden. Richterin Sylvia Anker sah in ihrem nicht rechtskräftigen Urteil vor allem die Zusammensetzung der Gremien besonders kritisch, „weil meistens massive Unvereinbarkeiten bei den handelnden Personen vorliegen. Im konkreten Fall ist sowohl der Vorsitzende des Strafausschusses und auch jener des Protestkomitees als Rechtsvertreter der Bundesliga tätig“, hieß es in der Mitteilung der Spielergewerkschaft.
Der ehemalige Grödig-Profi Taboga war am 19. Februar 2014 vom Senat 1 der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit der Manipulation von Ligapielen zu einer Spiel- und Funktionssperre auf Lebenszeit sanktioniert worden. Davon umfasst sind insbesondere die Funktionen als Spieler, Spieloffizieller, Offizieller und Spielervermittler. Der 33-Jährige darf also selbst auf unterster Ebene in keinem Verein als Nachwuchs-oder Kindertrainer mehr tätig sein.
Dieses Urteil wurde in zweiter Instanz vom Protestkomitee der Bundesliga bestätigt und in weiterer Folge auch vom Internationalen Fußball-Verband (FIFA) auf eine weltweite Sperre ausgeweitet. Taboga brachte deshalb vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen Klage gegen die Österreichische Fußball-Bundesliga wegen Unwirksamkeit des verbandsinternen Beschlusses ein, den das Gericht nun für nichtig erklärte.
Besonders brisant ist laut VdF jener Punkt des 24-seitigen Urteils, wo auf den Österreichischen Fußball-Bund (ÖFB) mit seiner Monopolstellung eingegangen wird. Demzufolge habe der ÖFB für ordentliche und vor allem faire Verfahrensregeln zu sorgen. Erst im Jänner hatte das Urteil des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts, den Kontrakt von Karim Onisiwo mit dem SV Mattersburg per 30. Juni 2015 für ungültig zu erklären, für Aufsehen gesorgt.
„Dieses Urteil ist nach der Causa Onisiwo ein neuerlicher Beweis dafür, dass im rechtlichen Bereich des österreichischen Fußballs akuter Handlungsbedarf besteht. Die Arbeitnehmerseite muss endlich voll integriert und anerkannt werden sowie gleichwertiger Partner sein“, hielt Novotny fest, dass die Interessensvertretung der Spieler in Entscheidungsprozesse eingebunden werden müsse, damit solche Beschlüsse künftig auch vor einem ordentlichen Gericht halten. Novotny hofft nun, „dass der ÖFB die Zeichen der Zeit erkannt hat und ein größeres Demokratieverständnis entwickelt, in dem die Stellung der Sportler entsprechend berücksichtigt wird“.