Heta - Gutachten: Insolvenz würde „öffentliche Ordnung“ gefährden
Wien/Klagenfurt (APA) - Universitätsprofessor und OGH-Richter Georg Kodek sieht in einem Gutachten für die Hypo-Abbaueinheit Heta durch dere...
Wien/Klagenfurt (APA) - Universitätsprofessor und OGH-Richter Georg Kodek sieht in einem Gutachten für die Hypo-Abbaueinheit Heta durch deren allfällige Insolvenz eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, berichtet der „Standard“ (Wochenendausgabe). Ein deutsches Urteil im Sinne der Gläubiger gegen die Heta wäre daher in Österreich nicht vollstreckbar.
Der Richter am Obersten Gerichtshof verweist auf die öffentliche Ordnung („ordre public“), die wegen der „exzeptionellen Größenordnung des Falls“ gefährdet werde. Es gehe dabei um die volkswirtschaftliche Dimension, da eine Insolvenz mit Folgekosten von sechs bis acht Milliarden Euro verbunden wäre. Die Verbindlichkeiten der Heta von 18 Milliarden Euro lägen weit über den Schulden anderer Großpleiten. Zudem stehe die Finanzmarktstabilität auf dem Spiel und somit „ein elementares gesamtösterreichisches Interesse“.
Heta-Anwalt Wolfgang Höller von der Kanzlei Schönherr verweist laut „Standard“ auf einen weiteren Aspekt: Eine Vollstreckung eines allfälligen deutschen Urteils durch die Klägerin und Heta-Gläubigerin, die FMS, könnte Schadenersatzansprüche gegen die Bad Bank selber auslösen, da die anderen Gläubiger durch die Exekution schlechter gestellt würden. Diese Ansprüche seien nach deutschem Recht verschuldensunabhängig.
In dem Frankfurter Prozess klagt die FMS Wertmanagement, die „Bad Bank“ des deutschen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), auf Rückzahlung einer Hypo-Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen. Die Hypo-Abbaueinheit Heta lehnt dies ab und verweist auf den in Österreich verhängten Zahlungsstopp. Das Frankfurter Landgericht hat den Prozess am Freitag auf 9. Juni vertagt. Die Heta strebt eine Befassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum umstrittenen Thema an, ob die Hypo-Abwicklung und damit der Zahlungsstopp rechtmäßig ist. Die Gläubiger bestreiten die Rechtmäßigkeit des am 31. Mai auslaufenden Moratoriums.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA155 2016-03-19/12:47