Flüchtlinge - Fischer gegen Begriff „Obergrenze“
Wien (APA) - Bundespräsident Heinz Fischer hat nach wie vor ein Problem mit dem Begriff „Obergrenze“ für die Aufnahme von Flüchtlingen. „Der...
Wien (APA) - Bundespräsident Heinz Fischer hat nach wie vor ein Problem mit dem Begriff „Obergrenze“ für die Aufnahme von Flüchtlingen. „Der Ausdruck ‚Obergrenze‘ bereitet mir noch immer Unbehagen im Zusammenhang mit unserer Verfassung und dem Asylrecht von Menschen, die aus brennenden syrischen Städten kommen, aber bereits über einer solchen Aussendung liegen“, sagt Fischer in der „Presse am Sonntag“.
Fischer kommt aber zu dem Schluss, dass irgendwann „die Grenze des Möglichen erreicht“ ist und es ein entsprechendes Flüchtlingsmanagement geben muss. Er müsse daher „Richtwerte“ akzeptieren.
Für den Bundespräsidenten wäre es „logisch gewesen, wenn die Regierung vor ihrer Entscheidung ein Gutachten eingeholt hätte. Die Regierung aber sagte, sie müsste sofort handeln und könnte nicht sechs Wochen auf ein Rechtsgutachten warten.“
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner beharrt unterdessen trotz der kritischen Sichtweise der beiden von der Regierung bestellten Gutachter Bernd-Christian Funk und Walter Obwexer darauf, dass Obergrenzen möglich seien, „weil kein Land unbegrenzt aufnehmen kann“. Es komme eben „auf die Art der Umsetzung an“, sagt der ÖVP-Obmann im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe). Alle Eventualitäten würden mit Experten auf Praxistauglichkeit geprüft.
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betont, dass es nicht darum gehe, die konkrete Zahl von 37.500 Asylanträgen für heuer ins Gesetz zu schreiben. Es gehe darum festzustellen, „mit welchen gesetzlichen Maßnahmen wir die Obergrenze einhalten können“. Als eine Möglichkeit zur Einhaltung der Obergrenze nennt Mikl-Leitner, dass ankommende Menschen an der Staatsgrenze direkt ins sichere Nachbarland zurückgewiesen werden, selbst wenn sie einen Asylantrag stellen. Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) ergänzt, dass die Genfer Flüchtlingskonvention nicht vorschreibe, dass der Flüchtling im Land sein muss, während die Asylprüfung läuft.