Heta-Schuldenschnitt - Kärnten und FMA rechnen mit Klagen gegen Land

Wien/Klagenfurt (APA) - Nach dem gestrigen Schuldenschnitt für Gläubiger der Heta rechnen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Land Kärnten damit, ...

Wien/Klagenfurt (APA) - Nach dem gestrigen Schuldenschnitt für Gläubiger der Heta rechnen Finanzmarktaufsicht (FMA) und Land Kärnten damit, dass die Betroffenen das Land Kärnten auf Einlösung seiner Haftungen klagen werden. Damit würde ein langer Weg durch die Gerichte beginnen. Noch stehen aber Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung zwischen Land und Gläubigern am Programm.

Die Haftungen Kärntens sind durch den gestrigen Bescheid seiner Behörde unberührt, „die Gläubiger werden nun zum Land Kärnten gehen und sagen, wir möchten gerne unsere Haftungen eingelöst haben“, sagte FMA-Chef Klaus Kumpfmüller im „ORF-Morgenjournal“. Dann müssten Gerichte entscheiden, „ob und in welcher Höhe Kärnten zahlen muss“. Die diversen Verfahren, auch die schon eingebrachten, dürften bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen, sich über viele Jahre ziehen und sehr viel Geld kosten, so die Einschätzung Kumpfmüllers.

Auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser erwartet, dass nun einige Banken, die Heta-Anleihen mit Landesgarantie besitzen, Klagen einbringen. Dem stehe aber die Fristerstreckung der Rückzahlungen bis 2023 durch die FMA entgegen. Gebe es keine außergerichtliche Einigung, dann sei mit sehr langen Verfahren zu rechnen. Zugleich erinnerte Kaiser daran, dass morgen, Dienstag, in London „Gespräche technischer Natur“ zwischen Land und Gläubigern geplant sind. Auch von Gläubigerseite hieß es zuletzt, dass man zunächst noch nach einer gütlichen Einigung suche, bevor man die Haftungen dem Land fällig stelle.

Der Zivilrechtsprofessor Meinhard Lukas, Rektor der Linzer Kepler Universität, geht ebenfalls in absehbarer Zeit von Klagen gegen Kärnten aus. Da das Recht auf Bundesebene und das Kärntner Landesholdinggesetz nicht gut aufeinander abgestimmt seien, „ist die Rechtslage völlig offen“, so seine Einschätzung. Aus Lukas‘ Sicht wäre am Ende ein Insolvenzverfahren für Kärnten sinnvoller als Einzelexekutionen, um zu klären, welches „verwertbare Vermögen“ es gebe und wie es zu verteilen sei. Davor noch ein Gesetz für die Insolvenz eines Landes zu schaffen, das es derzeit nicht gibt, wäre verfassungskonform und vernünftig, wenn dies „mehr Rechtssicherheit im gegebenen Rahmen schaffen“ würde. Rechtlich vorentscheidend wird die für Herbst vorgesehene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sein, ob überhaupt das Bankenabwicklungsgesetz (Basag) auf die Heta - die als Abbaueinheit keine Bank ist - anwendbar ist.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA076 2016-04-11/09:45