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EU-Justizbarometer: Österreich bei Unabhängigkeit stark verbessert

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Österreich verbesserte sich vom elften auf den vierten Platz in der Liste der EU-Mitglieder. Bei der Effizienz der Verfahrensdauer gelang sogar der dritte Platz.

Brüssel/Wien - Die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich hat sich in der Außenwahrnehmung innerhalb der EU-Staaten stark verbessert. Bei der Präsentation des EU-Justizbarometers am Montag in Brüssel belegt Österreich hinter Dänemark, Finnland und Schweden Rang vier. Ein Jahr zuvor war es nur der elfte Platz gewesen. Das gleiche Ranking weist das Barometer auch beim Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der nationalen Justiz auf. Dänemark führt die Liste mit 88 Prozent an, gefolgt von Finnland (80) Prozent sowie Schweden und Österreich mit jeweils 77 Prozent.

Mehr Schweden als Österreicher vergeben „Sehr gut“

Schweden liegt insofern vor Österreich, als dort 24 Prozent der Bevölkerung dem Justizsystem ein „sehr gut“ bescheinigen und 53 Prozent ein „gut“ - insgesamt 77 Prozent. In Österreich vergaben 18 Prozent der Befragten ein „sehr gut“ und 59 Prozent ein „gut“ - insgesamt ebenfalls 77 Prozent.

Schlusslicht in dieser Aufstellung ist die Slowakei, wo nur 21 Prozent der Bürger der Unabhängigkeit des dortigen Justizsystems vertrauen. Dann kommt am unteren Ende Bulgarien (23 Prozent) sowie Italien mit nur 25 Prozent auf dem drittletzten Platz.

Bei Effizienz auf Platz drei

Bei der Effizienz der Justizsysteme belegt Österreich bei der Länge der Verfahrensdauer in erster Instanz sogar Rang drei hinter Dänemark und Estland. EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte bei der Präsentation des vierten EU-Scoreboards, dass sich die Justizsysteme in den Staaten der Europäischen Union großteils verbessert hätten. Dieser Prozess beginne, Früchte zu tragen. Ziel sei es, dass das Justizbarometer als Werkzeug diene, um zu einem effektiveren System gelangen zu können.

Nicht so gut sieht es für Österreich bei der Zahl der Rechtsanwälte pro 100.000 Einwohner aus. Hier liegt die Alpenrepublik mit 93,3 Anwälten im unteren Drittel der EU. Griechenland liegt hier mit 387 Rechtsanwälten pro 100.000 Bürger voran, gefolgt von Luxemburg (387), Italien (368), Zypern (363), Malta (346) und Spanien (291). Deutschland kommt auf 202 Anwälte. Hinter Österreich liegen nur Finnland (38,7), Schweden (57,2), Lettland (67,4), Litauen (71), Estland (71,1) und Slowenien (79).

113 Euro pro Person für Gerichte

Die staatlichen Ausgaben für Gerichte beliefen sich pro Kopf der Bevölkerung in Österreich auf 113 Euro. Damit liegt Österreich auf Rang fünf hinter Luxemburg (179 Euro), Großbritannien (155), Deutschland (146) und Schweden (126). Schlusslichter sind hier Zypern (25 Euro Ausgaben des Staates pro Kopf der Bevölkerung für Gerichte), gefolgt von Rumänien und Estland (je 29 Euro).

Bei der Weiterbildung von Richtern in EU-Recht sieht es nicht ganz so gut für die Alpenrepublik aus. Hier rangiert Österreich mit einem Anteil von nur 0,3 Prozent aller Richter im Mittelfeld. In Slowenien sind es 1,55 aller Richter, die eine Weiterbildung machen, gefolgt von Irland (1,28), und Estland (0,93). Die rote Laterne hat hier Frankreich (0,04 Richter), vor Polen (0,07) und Tschechien (0,11).

Jourova: Meisten EU-Staaten machen Fortschritte

EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte bei der Präsentation des vierten EU-Scoreboards, es gehe darum, die Wirksamkeit und die Qualität sowie die Unabhängigkeit der Justizsysteme zu verbessern. Die meisten EU-Staaten würden Fortschritte machen, um ihre Justizsysteme zu optimieren. Es gebe aber immer noch Verbesserungsspielraum.

Von der EU-Kommission wird nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität des Justizsystems beurteilt. Dies erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Fortbildung, Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit, finanzielle und personelle Ausstattung. (APA/tt.com)