Fördervereinbarung

Wacker-Förderungen: Wenn das Land die Schirikosten zahlt

Die Sonderförderung geht für die Abdeckung von Schiedsrichterkosten bei den Amateuren, Kosten für Nachwuchskoordination im Amateurbereich, Leihgebühren, Ausbildungsentschädigungen, Fahrtkosten für Nachwuchsmannschaft uvm. drauf.
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Zusatzvereinbarung vom 8. Oktober 2015 mit Wacker: Als Begründung für die Förderung nennt das Land u. a. „die Abdeckung von Schiedsrichterko...

Innsbruck –Die Förderungen des Landes für Wacker Innsbruck sorgten zuletzt für kontroversielle Debatten. Schließlich erhält der Fußballverein ab jetzt auch im Umweg über das Nachwuchsprojekt „Profiles – Going for Goals“ eine Sonderförderung von 250.000 Euro. Der Beschluss im Mai-Landtag ist nur noch Formsache. Daneben unterstützt das Land Wacker mit mehreren Förderverträgen jährlich mit rund 240.000 Euro.

Diese Summe, wie auch die neue Sonderförderung, wird im Landeshaushalt unter „Zuwendungen an Verbände und Vereine“ verbucht. Im Vorjahr musste das ursprüngliche Budget von 828.000 Euro schon um 100.000 Euro aufgestockt werden, damit sich die Wacker-Förderung ausgeht. Zum einen erhalten die weiteren vier Tiroler Spitzenklubs HC Haie Innsbruck (Eishockey), Verein Handball Tirol, Hypo Volleyball Tirol und Radteam Tirol zusammen 530.000 Euro, andererseits gibt es noch Hunderte andere Vereine in Tirol.

Eines steht letztlich fest: Die öffentliche Hand hält den Amateurspielbetrieb beim Profiklub Wacker maßgeblich aufrecht. Denn von der bisherigen 240.000-Euro-Förderung fließen 60.000 Euro zu den Profis, 150.000 Euro bekommen Amateure/Nachwuchs und 30.000 Euro die Damen. Und für was benötigt Wacker das Geld im Detail? U. a. für Schiedsrichterkosten, die Nachwuchskoordination, Leihgebühren, Ausbildungsentschädigungen oder Buchhalter, Physiotherapeuten, Zeugwarte, Teammanagement im Amateurbereich, wie es in der Begründung heißt. (pn)

Auszug aus der Fördervereinbarung

Zusatzvereinbarung vom 8. Oktober 2015 mit Wacker: Als Begründung für die Förderung nennt das Land u. a. „die Abdeckung von Schiedsrichterkosten bei den Amateuren, Kosten für Nachwuchskoordination im Amateurbereich, Leihgebühren für Amateurspieler, Ausbildungsentschädigungen für Amateurspieler, Fahrtkosten für Nachwuchsmannschaften, Mitarbeiterinnenkosten (...) sowie Kostenersätze von 50 % für Infrastrukturmitarbeiter, Buchhalter (...)".

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