Wirtschaftspolitik

Heta: „Uhr für Kärnten tickt lauter“

Das ehemalige Hauptquartier der Hypo Alpe Adria.
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Kärnten will heute in der Causa Heta mit den Gläubigern verhandeln, es geht um 6,4 Mrd. Euro an Haftungen. Finanzexperte Haber sieht für Kärnten die einzige Möglichkeit, über Bundeskredite die Gläubiger auszuzahlen.

Wien, Klagenfurt –Nachdem die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Sonntag den Schuldenschnitt über die Hypo-Alpe-Adria-Bad-Bank Heta fixiert hat (nachrangige Anleihegläubiger müssen zur Gänze auf ihr Geld verzichten, vorrangige Gläubiger verlieren knapp 54 %), geht der Milliardenpoker weiter.

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1 Wie geht es weiter? Der Druck auf das Land Kärnten steigt. Es geht hauptsächlich um 6,4 Mrd. Euro an Heta-Anleiheschulden, für die das Land Kärnten nach dem Schuldenschnitt haftet. Gläubiger werden dieses Geld von Kärnten einfordern, auf das Land rollt daher eine Klageflut zu. „Die Uhr tickt jetzt schneller und lauter“, sagt Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems.

2 Muss Kärnten seine Haftungen einlösen? Kärnten will seine Haftungen rechtlich prüfen lassen. Die FMA zweifelt aber nicht daran, dass die Kärntner Haftungen gültig sind. Auch Haber kann keine Gründe erkennen, warum die Landeshaftungen nicht gültig sein sollen: „Das Land hat sich bestätigen lassen, die Haftungsprovisionen zu Recht kassiert zu haben. Wie will man nun argumentieren, die Haftungen seien nicht gültig?“

3 Kann Kärnten die 6,4 Mrd. Euro stemmen? „Bei der Lösung wird der Bund über Finanzierungslinien wieder mithelfen müssen“, meint Haber. Sprich: Er wird Kärnten Geld leihen müssen. Denn selbst ein Verkauf oder eine Beleihung von Kärntner Landesvermögen – etwa Anteile am Energieversorger Kelag – würden laut Haber die Summe nicht abdecken können. „Man wird wohl an Finanzierungen kommen müssen, und das geht für Kärnten nur über den Bund“, so Haber.

4 Kann Kärnten Insolvenz anmelden? Ein Bundesland kann technisch nicht insolvent werden, weil es keine Vorschriften dafür gibt, meint Haber. Dies sei aber ohnehin nur eine technische Frage. Fakt ist, dass es vom Land Kärnten ein Zahlungsversprechen gibt, das gültig ist.

5 Gibt es Chancen auf eine außergerichtliche Lösung? Heute treffen sich Rechts- und Investmentberater des Landes Kärnten und der Gläubiger zu einer Gesprächsrunde in London. „Es wären alle gut beraten, sich zu einigen“, sagt auch Haber. Ein jahrelanger Rechtsweg wäre teuer. Kärnten trage dabei auch ein großes Zinsrisiko. „Das kann das Land jedes Jahr 500 Millionen Euro kosten“, rechnet Haber vor.

6 Welche „Baustellen“ sind noch offen? Zum einem urteilt das Landgericht Frankfurt Anfang Juni über die Gültigkeit des Heta-Zahlungsstopps aus dem letzten Jahr. Zum anderen will der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Herbst entscheiden, ob die Heta überhaupt unter das Bankenabwicklungsgesetz BaSAG fällt, auf dessen Basis der jetzige Schuldenschnitt erfolgte. (mas, APA)