Heta - Gläubiger wollen sich an Verhandlungstisch setzen

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Schuldenschnitt ist aus Sicht dreier großer Gläubigergruppe, die mehr als 5 Mrd. Euro Forderungen gegenüber der ...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Schuldenschnitt ist aus Sicht dreier großer Gläubigergruppe, die mehr als 5 Mrd. Euro Forderungen gegenüber der Heta haben, kein Nachteil. Trotzdem werde man den Schnitt rechtlich bekämpfen. Vor allem sehen sie weiter die Möglichkeit, ihre gesetzlich nur gegenüber der Heta reduzierten Forderungen gegenüber Kärnten geltend zu machen. Gerne würde man in konstruktive Verhandlungen treten.

Man sei nach wie vor bereit, mit dem südlichsten Bundesland und der Republik „gemeinsam eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung zu erzielen und eine Angebotsstruktur persönlich darzulegen“.

Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und das Finanzministerium signalisierten auch am Sonntag wieder Gesprächsbereitschaft. Eine außergerichtliche Einigung zur Lösung der Haftungen Kärntens sei „immer noch für die beste Lösung“, verlautete gestern aus dem Finanzministerium. Kaiser bekräftigte, dass das Land an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sei, der nächste Schritt dahin aber bei den Heta-Gläubigern liege, die ein Angebot legen sollten.

Der große Gläubigerzusammenschluss teilte dann auch mit, man sei „bereit, den Entscheidungsträgern eine Angebotsstruktur persönlich darzulegen“. „Dazu ist es notwendig, sich an einen Verhandlungstisch zu setzen. Eine außergerichtliche Lösung ist weiterhin möglich und kann nur im Interesse aller Beteiligten und nicht zuletzt im Sinne der österreichischen Steuerzahler und des Finanzplatzes Österreich sein“.

Die Haftungen Kärntens seien aber schon mit dem Beginn des Heta-Zahlungsmoratoriums im März des Vorjahres schlagend geworden, so die Rechtsmeinung der „Ad-hoc-Gruppe“, des „Par-Investorenpools“ & Co. Sie erinnerten in ihrer gemeinsamen Aussendung am Montag auch daran, dass beispielsweise auch die FMA die Haftungen nicht in Zweifel zieht. Hingegen brächten Aussagen von Kärntner Entscheidungsträgern, dass die Landeshaftungen ungültig sein könnten, negative Auswirkunhen auf die Refinanzierungskosten für die Bundesländer, ihnen nahen Unternehmen und Banken.

Die Annahmen, die dem Mandatsbescheid der FMA zur Heta-Abwicklung zugrunde liegen, würden in den nächsten Tagen genau geprüft.

~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA286 2016-04-11/13:52