Nach Sal. Oppenheim-Urteil: Revision gegen Esch zurückgezogen
Köln (APA/dpa) - Neun Monate nach dem Urteil im Sal.-Oppenheim-Prozess akzeptiert die Kölner Staatsanwaltschaft die Geldstrafe für den Unter...
Köln (APA/dpa) - Neun Monate nach dem Urteil im Sal.-Oppenheim-Prozess akzeptiert die Kölner Staatsanwaltschaft die Geldstrafe für den Unternehmer Josef Esch. Die Anklagebehörde zog ihre Revision gegen das Urteil zurück, wie ein Sprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Im Fall der ebenfalls verurteilten vier Ex-Bankenchefs halte man aber an der Revision mit dem Ziel eines höheren Strafmaßes fest.
Ihr früherer Geschäftspartner Esch war im Juli 2015 vom Kölner Landgericht wegen des „fahrlässigen unerlaubtes Betreibens von Bankgeschäften“ als einziger lediglich zu einer Geldstrafe von 495.000 Euro verurteilt worden. Die Ex-Banker waren wegen schwerer Untreue schuldig gesprochen worden.
Einem Gerichtssprecher zufolge haben die Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Ex-Risikomanagement-Chef Carl Friedrich Janssen hatte eine Gefängnisstrafe - zwei Jahre und zehn Monate - erhalten. Matthias Graf von Krockow, Christopher von Oppenheim und Dieter Pfundt bekamen dagegen Bewährungsstrafen. Von Krockow und von Oppenheim waren geständig, die anderen wiesen die Vorwürfe zurück. Das Kölner Urteil ist nicht rechtskräftig.
In dem Prozess ging es vor allem um riskante Investments der Bank bei dem später pleitegegangenen Arcandor-Konzern. Laut Kölner Gericht entstand Sal. Oppenheim ein Gesamtschaden von rund 103 Millionen Euro. Die einst größte europäische Privatbank war fast kollabiert und gehört seit Anfang 2010 zur Deutschen Bank.