Ex-Richter über Fall Böhmermann: Nicht Erdogans Begehren nachkommen
Berlin (APA/dpa) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die deutsche Bundesregierung...
Berlin (APA/dpa) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die deutsche Bundesregierung davor gewarnt, die deutsche Justiz im Fall Böhmermann zu einer Strafverfolgung zu ermächtigen. „Es wäre innenpolitisch auch verheerend, wenn die Regierung Erdogans Begehren nachkäme“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch).
„Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet.“ ZDF-Satiriker Jan Böhmermann (35) hatte vorletzte Woche in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit einigen Formulierungen unterhalb der Gürtellinie bedacht, allerdings darauf hingewiesen, dass dies auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Erdogan hat mittlerweile Anzeige erstattet. Die deutsche Bundesregierung prüft derzeit, ob sie die Staatsanwaltschaft ermächtigen soll, Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts zu verfolgen.
Bertrams sieht Böhmermanns umstrittenen Beitrag durch die vom Grundgesetz garantierte Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, räumte aber ein, dass diese Position juristisch „auf der Kippe“ stehe. Es werde „mit Sicherheit“ Richter geben, die Böhmermanns Text als strafbare Schmähkritik einstufen.