OGH: Glücksspielgesetz verfassungswidrig - BMF: Ad hoc keine Änderung

Wien (APA) - Das Glücksspielgesetz verstößt nach Ansicht des Obersten Gerichtshof (OGH) sowohl gegen die Verfassung als auch gegen EU-Recht....

Wien (APA) - Das Glücksspielgesetz verstößt nach Ansicht des Obersten Gerichtshof (OGH) sowohl gegen die Verfassung als auch gegen EU-Recht. Das Höchstgericht hat daher einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestellt; dieser solle das Gesetz kippen. Im zuständigen Finanzministerium bleibt man abwartend. „Ad hoc ist jedenfalls keine Gesetzesänderung geplant“, hieß es aus dem Ressort am Mittwoch.

„Die Experten des Hauses prüfen gerade den Beschluss des OGH. Das Verfahren vor dem VfGH bleibt abzuwarten. So ein Verfahren eröffnet wird, wird die Bundesregierung dazu Stellung nehmen“, so ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Mit dem Glücksspielgesetz (GSpG) gibt es schon seit Jahren juristischen Ärger. Bereits 2010 musste es im Gefolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) repariert werden. Seitdem gibt es kein staatliches Monopol auf Casinospiele mehr - zumindest theoretisch. Das Finanzministerium musste die bis dato stets freihändig an den teilstaatlichen Casinos-Austria-Konzern vergebenen Konzessionen erstmals ausschreiben. Bei der Vergabe lief aber einiges schief, sie wurde vom Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) gekippt. Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Zug. Konkurrenten der Casinos Austria, etwa Automatenbetreiber, und auch Juristen monieren seit Jahren, dass das Glücksspielgesetz den Casinos-Konzern bevorzuge und andere diskriminiere.

~ WEB http://www.ogh.gv.at/

http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA088 2016-04-13/09:32