WADA beschloss Teilamnestie für Meldonium-Fälle
Jene Sportler, die vor dem 1. März 2016 positiv auf Meldonium gestestet wurden und bei denen ein Wert von weniger als einem Mikrogramm festgestellt wurde, werden nicht gesperrt.
Montreal - Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beschloss eine Teilamnestie für Meldonium-Fälle. Jene Athleten, die vor dem 1. März dieses Jahres positiv getestet wurden und bei denen ein Wert von weniger als einem Mikrogramm der verbotenen Substanz festgestellt wurde, hätten keine Dopingsperren zu befürchten, heißt es in einer WADA-Mitteilung vom Montag.
Das seit 1. Jänner 2016 auf der WADA-Verbotsliste stehende Herzmittel Meldonium führt laut Experten zu einer allgemeinen Leistungssteigerung. In diesem Jahr sind bereits mehr als 100 Sportler - vorwiegend aus Osteuropa - positiv auf Meldonium getestet worden. Einige davon hatten erklärt, sie hätten das nun verbotene Mittel zuletzt im Herbst 2015 eingenommen, als es noch erlaubt war.
Da Meldonium laut lettischem Hersteller Grindeks noch „mehrere Monate“ nach der Einnahme im Körper nachgewiesen werden kann, entschloss sich die WADA diese Woche zur Teilamnestie-Regelung. Wie viele Sportler von dieser profitieren, wurde vorerst nicht bekannt. Meldonium-Doping kann im Falle eines Erstvergehens des betroffenen Sportlers mit einer Sperre bis zu vier Jahren sanktioniert werden.
Russlands Sportminister Witali Mutko, der kürzlich von 40 russischen Meldonium-Fällen gesprochen hatte, begrüßte am Mittwoch die WADA-Entscheidung. Der fünffache Eisschnelllauf-Weltmeister Pawel Kulischnikow und der Short-Track-Olympiasieger Semen Elistratow profitieren laut Angaben des russischen Eislauf-Verbandes von der Teilamnestie. (APA)