Flüchtlinge: Verschärfungen nun in Antrag zusammengefasst
Wien (APA) - Die Koalition hat jetzt die geplanten Verschärfungen im Asylrecht in einen großen Antrag zusammengefasst, der noch im April vom...
Wien (APA) - Die Koalition hat jetzt die geplanten Verschärfungen im Asylrecht in einen großen Antrag zusammengefasst, der noch im April vom Nationalrat beschlossen werden soll. Darin integriert sind sowohl „Asyl auf Zeit“ und die erschwerte Familienzusammenführung als auch die eingeschränkten Möglichkeiten zur Stellung von Asyl-Anträgen.
Erklärungsbedarf sehen SPÖ und ÖVP dabei vor allem bezüglich jener Notfallsverordnung, die die Regierung im Zusammenspiel mit dem Hauptausschuss des Nationalrats erlassen kann, wenn „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Schutz der inneren Sicherheit“ gefährdet seien. Während die gesetzlichen Änderungen bloß sieben Seiten Text ausmachen, brauchen die Erläuterungen gleich 38 Seiten.
Die Notfallsverordnung ermöglicht der Regierung im Wesentlichen zu verhindern, dass im Fall eines drohenden oder bereits bestehenden Notstands beim Grenzübertritt gestellte Asyl-Anträge in Österreich behandelt werden. Bei einer Art Vorprüfung soll kontrolliert werden, ob europa- bzw. menschenrechtliche Gründe Österreich zwingen, einen Antrag anzunehmen - etwa wenn enge Familienmitglieder bereits im Land sind. In allen anderen Fällen soll der Flüchtling ins Nachbarland zurückgeschoben werden.
Gecheckt werden sollen die Ansuchen in neu zu errichtenden Registrierungsstellen in allen Bundesländern. Dorthin kommen auch jene Flüchtlinge, die im Landesinneren ihren Asylwunsch kundtun. Ist bei ihnen nicht nachvollziehbar, auf welchem Weg sie nach Österreich gelangt sind, muss ihr Antrag wie schon bisher behandelt werden. Bei den Grenzfällen ist dies (neben den oben genannten Fällen wie Familienanschluss) nur der Fall, wenn ein Landesverwaltungsgericht einer eingebrachten Beschwerde nachgibt.
Dass es überhaupt eine Notfallsverordnung braucht, begründet die Koalition ausführlich mit dem Flüchtlingsstrom des Vorjahrs mit rund 90.000 Asylanträgen. Setze sich dieser Trend fort, wäre weder die Unterbringung noch die medizinische Versorgung der Asylsuchenden zu gewährleisten. Zudem wird auf Probleme am Arbeitsmarkt und bei der Integration verwiesen. Außerdem könnten die zuständigen Behörden nicht unendlich aufgestockt werden. Die Verantwortung für die schwierige Situation wird der mangelnden Solidarität innerhalb der EU zugewiesen.
Die große Zahl an Asylansuchen bringt auch eine Verlängerung der Prüfdauer. Hatten die Behörden Anträge bisher innerhalb von sechs Monaten zu erledigen, wird diese Frist nun auf 15 Monate gestreckt. In begründeten Fällen können noch drei Monate angehängt werden.
Schon länger in Planung ist „Asyl auf Zeit“, das für alle Fälle gelten soll, die seit 15. November vorigen Jahres eingetroffen sind. Hier soll der Asylstatus nur noch für drei Jahre vergeben werden. Ändert sich die Sicherheitslage im Herkunftsland, wird der Flüchtlingsstatus aufgehoben und die betroffene Person soll das Land verlassen. Ändert sich die Situation im Heimatstaat dagegen nicht, was von der Staatendokumentation des Innenministeriums jährlich geprüft werden soll, wird der Asylstatus ex lege unbefristet verlängert.
Verschärft werden zudem die Regeln für den Familiennachzug. Subsidiär Schutzberechtigte können ihre Familien demnach erst nach drei Jahren nach Österreich holen. Zudem müssen sie gewisse wirtschaftliche Voraussetzungen dafür erfüllen. Gleiches gilt für Asylwerber, bei denen der Antrag auf Familiennachzug nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Asylstatus gestellt wird.