Flüchtlinge - Lopatka will längere Wartefrist für Staatsbürgerschaft
Wien (APA) - Anerkannte Flüchtlinge können in Österreich (so wie Ehepartner und EWR-Bürger) nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erhalte...
Wien (APA) - Anerkannte Flüchtlinge können in Österreich (so wie Ehepartner und EWR-Bürger) nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten, andere Zuwanderer in der Regel erst nach zehn Jahren. „Das ist zu ändern“, ließ ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka am Mittwoch via „Kronen Zeitung“ wissen. Er will eine Vereinheitlichung auf zehn Jahre für alle.
Voraussetzung für die sechs Jahre sind derzeit Unbescholtenheit, dauernder Aufenthalt in Österreich und der Nachweis eines eigenen Einkommens („Lebensunterhalt hinreichend gesichert“, wie es im Staatsbürgerschaftsgesetz heißt). Lopatka will diese zeitliche Bevorzugung nicht beibehalten, denn es sollte so sein, „dass Flüchtlinge wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, wenn sie nicht mehr verfolgt werden oder der Bürgerkrieg zu Ende ist“, wie aus einer schriftlichen Stellungnahme des Klubchefs hervorgeht.
Es sei zu überlegen, die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte einzuschränken bzw. „behutsam“ mit ihr umzugehen: „Denn mit der Staatsbürgerschaft ist auch das Wahlrecht verbunden.“ Weiters stößt sich Lopatka an der Sechsjahresfrist für in Österreich geborene ausländische Kinder. Eltern könnten dann - unabhängig von ihrem rechtlichen Status oder ihrer Integrationswilligkeit - im Land bleiben, kritisierte er: „Auch das gilt es zu hinterfragen.“
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl warf der ÖVP umgehend „Scheinheiligkeit“ vor, schließlich stamme die 2005 beschlossene Bestimmung aus deren eigener „Hexenküche“ der Ära Schwarz-Orange. Aus einer Kann-Bestimmung der 1980er Jahre sei damals eine Muss-Bestimmung gezimmert worden. Lopatka ließ das nicht gelten. Man habe 2005 die Frist verlängert, zuvor (Beschluss aus dem Jahr 1998) hätten nur vier Jahre gegolten.