Finanzausgleich zu kompliziert: in fünf Ländern falsch berechnet
Laut dem Rechnungshof rechnen nur Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich richtig.
Wien – Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden und gilt als für Laien undurchschaubar. Offenbar sind die Regeln aber selbst für Insider nur schwer zu verstehen. Wie ein Mittwoch veröffentlichter Rechnungshofbericht zeigt, haben nämlich fünf Länder die Zuweisung an ihre Gemeinden falsch berechnet - Niederösterreich, Salzburg und das Burgenland sogar über Jahre.
Über den Finanzausgleich fließen 21,99 Mrd. Euro an die Länder und 9,17 Mrd. Euro an die Gemeinden (Stand 2013). Letztere erhalten ihre „Ertragsanteile“ von den Bundesländern überwiesen - wobei die Aufteilung in den vom Rechnungshof untersuchten Jahren 2009 bis 2013 in fünf Ländern zumindest teilweise fehlerhaft war. Niederösterreich und das Burgenland haben die Gemeindeertragsanteile sogar durchgehend falsch berechnet.
Gemeindeanteile in Tirol korrekt berechnet
Abweichungen gab es auch in der Steiermark, in Kärnten und in Salzburg. Wobei die Höhe der Abweichungen teils nur einige Tausend Euro beträgt - in Niederösterreich sind es nach Angaben des Landes insgesamt nur 199.324 Euro - teils aber auch größere Summen erreicht. So hat Eisenstadt 378.000 Euro zu wenig erhalten, Graz 2011 214.884 Euro. Die Steiermark gab an, die Fehler bereits 2015 korrigiert zu haben. Völlig korrekt berechnet waren die Gemeindeanteile damit nur in Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich.
Ebenfalls untersucht hat der Rechnungshof in seinem Bericht die Wirkung des „abgestuften Bevölkerungsschlüssels“, der größeren Gemeinden höhere Mittel pro Einwohner zusichert. Dieser Größenvorteil wurde seit 1948 sukzessive abgeschmolzen, wovon insbesondere Gemeinden mit weniger als 9.000 Einwohnern profitierten. Ausgeglichen wird der finanzielle Nachteil der Kleingemeinden zudem durch Transfers der Bundesländer. Dies deshalb, weil die Länder vor allem einkommenschwache Gemeinden fördern, nicht aber solche mit besonders hohen Ausgaben.
Verzerrt wird die Mittelaufteilung laut Rechnungshof durch historisch gewachsene Elemente wie den „Getränkesteuerausgleich“. Die alte Getränkesteuer wurde 1999 vom EuGH gekippt, die betroffenen Gemeinden werden bis heute via Finanzausgleich entschädigt. Davon profitieren vor allem kleine Tourismusgemeinden wie Tweng, Warth und Ischgl, die so zu den - gemessen an den Ertragsanteilen je Einwohner - finanzkräftigsten Gemeinden zählen.
Der Rechnungshof plädiert daher für eine „grundlegende Neuausrichtung“ des Finanzausgleichs. Dies auch deshalb, weil der eigentliche Finanzausgleich zunehmend an Bedeutung verliert. So sind die im Finanzausgleich vorgesehenen Überweisungen des Bundes an die Länder von 2008 bis 2013 um 17,5 Prozent gestiegen, jene außerhalb des Finanzausgleiches aber um 26,7 Prozent. (APA)