Verein scheiterte im deutschen „Spaghettimonster“-Prozess

Frankfurt an der Oder (APA/dpa) - Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch künftig in Brandenburg nicht mit eigenen Sc...

Frankfurt an der Oder (APA/dpa) - Der Verein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf auch künftig in Brandenburg nicht mit eigenen Schildern am Straßenrand für seine „Nudelmesse“ werben. Das hat das Landgericht Frankfurt(Oder) am Mittwoch in einem Zivilverfahren entschieden.

Der Verein bezeichnet sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft. Er hatte den Landesbetrieb Straßenwesen verklagt. Die Behörde sollte Schilder an den vier Ortseingängen von Templin dulden, auf denen die „Nudelmesse“ für jeden Freitag angekündigt wird.