EuGH kippt vielleicht Bankgeheimnis zugunsten Deutschlands
Luxemburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg, ob Sparkassen-Filialen in Österre...
Luxemburg (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) in Luxemburg, ob Sparkassen-Filialen in Österreich deutschen Finanzämtern Auskunft über Konten und Vermögenswerte geben müssen, wenn deren deutscher Konteninhaber verstorben ist.
In Deutschland müssen Banken den Finanzämtern solche Informationen wegen der zu zahlenden Erbschaftssteuer geben. In Österreich gilt dagegen das Bankgeheimnis.
Im Streit zwischen der Sparkasse Allgäu und dem Finanzamt Kempten hat sich der Generalanwalt des EuGH auf die Seite des Bundesfinanzhofs gestellt und empfohlen, dass die Sparkassen-Filiale in Österreich zumindest die Informationen geben muss, die „zur Gewährleistung wirksamer steuerlicher Kontrollen“ erforderlich sind. Zumeist folgt der EuGH den Empfehlungen seiner Generalanwälte.