Flüchtlinge - NEOS planen EU-Beschwerde gegen Notverordnungsrecht
Wien (APA) - Die NEOS wollen gegen das im Zuge der Asylrechtsverschärfung geplante Notverordnungsrecht vorgehen. Dieses sei nicht nur verfas...
Wien (APA) - Die NEOS wollen gegen das im Zuge der Asylrechtsverschärfung geplante Notverordnungsrecht vorgehen. Dieses sei nicht nur verfassungswidrig, sondern verstoße auch gegen EU-Recht, meint deren Menschenrechtssprecher Niki Scherak. Er kündigte gegenüber der APA an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzubringen.
Das Notverordnungsrecht - also das Recht, mittels Verordnung Gesetze außer Kraft zu setzen - habe in Österreich nur der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung in Einvernehmen mit dem Hauptausschuss, wenn der Nationalrat nicht zusammentreten kann, argumentiert Scherak. Wenn hier der Präsident außen vor gelassen werde, „dann wird dadurch die Verfassung mit Füßen getreten“. Es könne nicht sein, „einen Bundespräsidentschafts-Wahlkampf zu führen und parallel dazu die Kompetenzen so zu beschneiden“.
Darüber hinaus ist es für die NEOS noch fraglich, ob nicht mittels Verordnungen versucht wird, Verfassungsrecht auszuhebeln. Asylwerbern werde das Recht genommen, dass ihr gestellter Asylantrag auch geprüft wird. Scherak: „Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte darf noch nicht einmal der Bundespräsident aushebeln.“
Das geplante Notverordnungsrecht ist für die NEOS aber auch europarechtswidrig, glaubt Scherak. Aus diesem Grund wollen die NEOS eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen. Das Recht auf Prüfung, das durch die Grundrechtecharta der Genfer Flüchtlingskonvention im EU-Primärrecht verankert ist, könne nicht ausgehebelt werden.