VKI: Brauchen für Sammelaktion keinen Prozessfinanzierer
Wien (APA) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betont heute in einer Aussendung, dass er für seine Sammelaktion zur Überprüfung vo...
Wien (APA) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) betont heute in einer Aussendung, dass er für seine Sammelaktion zur Überprüfung von Lebensversicherungen keinen Prozessfinanzierer brauche und dafür auch niemand eine Quote vom Erfolg abgeben müsse. Es gebe in dieser Sache weder eine Zusammenarbeit mit der österreichischen Advofin noch mit der Liechtensteiner Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS).
Nur bei jenen Versicherungen, die Verhandlungen ablehnen und daher Sammelklagen erwarten müssten, werde die Beiziehung eines Prozessfinanzierers notwendig. Dazu sei der VKI mit deutschen Finanzierern in Verhandlungen. Advfin und EAS würden ihre eigenen Aktionen ohne jede Zusammenarbeit mit dem VKI anbieten.
Der VKI hat gestern wie berichtet davor gewarnt, dass EAS Konsumenten über deren Versicherungsberater anzuwerben versucht und dabei den Beratern versichert, dass gegen sie keine Provisionsforderungen gestellt werden. EAS habe diesen Vorwurf gestern aufzuklären versucht, dabei aber die falsche Behauptung aufgestellt, der VKI arbeite in dieser Sache mit dem Prozessfinanzierer Advofin zusammen, so der VKI heute.
„Der VKI verhandelt mit deutschen Finanzierern bereits über die Finanzierung von Sammelklagen - aber nur für den Fall, dass Versicherungen auf stur schalten“, so VKI-Chefjurist Peter Kolba. Es gebe in dieser Sache weder mit Advofin noch mit der EAS eine Zusammenarbeit. Deren jeweilige Aktionen hätten keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit des VKI.
„Im Übrigen erscheint uns eine Erfolgsquote von 40 Prozent bei EAS sehr hoch, wenn man bedenkt, dass es um reine Rechtsfragen geht, die Verfahren kurz und deren Ausgang sehr erfolgsversprechend ist“, kritisiert Kolba. Schließlich hätten EuGH und OGH deutliche Vorgaben gemacht. Ein Eingehen auf die Berechnungsbeispiele von EAS erübrigt sich, der VKI werde sicher weder Quoten mit 40 noch mit 38 Prozent akzeptieren.
In der Causa geht es um Falschbelehrungen zu Lebensversicherungs-Rücktritten und möglichen daraus folgenden Sammelklagen. Der VKI bietet derzeit über verbraucherrecht.at Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen an, sich gegen einen Organisationskostenbeitrag von 95 Euro an einer Sammelaktion zur Prüfung und Durchsetzung eines möglichen Rücktrittsrechts zu beteiligen. Noch vor dem Sommer 2016 sollen die betroffenen Versicherungen eingeladen werden, Rahmenvergleiche auszuhandeln. Wenn es zu Vergleichen kommt, dann bekommen die Versicherungsnehmer den gesamten Rückzahlungsbetrag ohne Abzug einer Quote, so der VKI.
~ WEB http://www.konsument.at ~ APA213 2016-04-14/11:22