Burschenschaftertreffen: Brixia klagt Stadt Innsbruck nach Auslandung
Innsbruck (APA) - Am Bezirksgericht Innsbruck ist am Donnerstag ein Zivilprozess der Burschenschaft Brixia gegen die Stadt Innsbruck verhand...
Innsbruck (APA) - Am Bezirksgericht Innsbruck ist am Donnerstag ein Zivilprozess der Burschenschaft Brixia gegen die Stadt Innsbruck verhandelt worden. Die Burschenschaft hatte die Stadt geklagt, nachdem ihr Vertrag mit der Messe Innsbruck, an der die Stadt Hauptgesellschafter ist, kurz vor einem Verbandstreffen der „Deutschen Burschenschaft“ am 30. November 2013 aufgelöst worden war.
Die Auflösung des Vertrags vonseiten der Congress und Messe Innsbruck GmbH sei eine Diskriminierung der Burschenschaft gewesen und würde deshalb einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz darstellen, erklärte der Rechtsanwalt der Verbindung und Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Die beklagte Innsbrucker Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer (FI) war zur Verhandlung nicht erschienen. Sie habe einen wichtigen Termin in Grenoble, sagte ihr Vertreter Albert Heiss. „Der Termin ist seit zwei Monaten ausgeschrieben, das ist ein unentschuldigtes Fehlen“, hielt die Richterin fest.
Der Burschenschaft würde es in diesem Verfahren nicht um ein monetäres Interesse gehen, sondern darum, dass der Vertrag rechtswidrig aufgelöst worden war. „Das Thema hier ist, ob eine öffentliche Körperschaft Verträge mit politisch Andersdenkenden auflösen darf“, sagte Gerald Waitz, Vorsitzender des Altherrenverbandes der Burschenschaft Brixia, zu Verhandlungsbeginn. Der Vertrag sei auf Weisung der Bürgermeisterin aufgelöst worden.
Heiss erklärte indes, dass der Vertragspartner der Burschenschaft nicht die Stadt, sondern die Congress und Messe Innsbruck GmbH war. „Ein Gesellschafter kann an die Geschäftsführung der Messe keine Weisung erteilen, das ist rechtlich nicht möglich“, so Heiss. Darüber hinaus hätte die geplante Veranstaltung eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dargestellt, wodurch eine Vertragsauflösung möglich gewesen wäre.
Die Stadt als 58-Prozent-Mehrheitseigentümer der Messe hatte die Weisung nicht alleine erteilen könne, da es dafür eine 75 Prozent-Zustimmung der Gesellschafter brauchte. Das Land Tirol als 25 Prozent-Eigentümer sowie die Wirtschaftskammer mit einem 13,5-prozentigen Anteil an der Congress und Messe Innsbruck GmbH hatten der Stadt ihre Unterstützung signalisiert. Somit hatten letztendlich 97 Prozent der Vertragsauflösung zugestimmt.
Die Richterin schloss nach rund zwei Stunden die Verhandlung. Sie wird nun prüfen, ob die Burschenschaft überhaupt zur Klage berechtigt ist und ob die Stadt Innsbruck der richtige Adressat der Klage ist. Das Urteil wird, wie in einem Zivilprozess üblich, schriftlich ergehen.