Trumps Wahlkampfmanager wird nicht rechtlich belangt

Washington (APA/AFP) - Der Wahlkampfmanager des republikanischen US-Präsidentschaftsbewerbers Donald Trump wird wegen einer angeblichen Tätl...

Washington (APA/AFP) - Der Wahlkampfmanager des republikanischen US-Präsidentschaftsbewerbers Donald Trump wird wegen einer angeblichen Tätlichkeit gegen eine Journalistin nicht rechtlich belangt. Der Staatsanwalt von Palm Beach County im Bundesstaat Florida, David Aronberg, sagte am Donnerstag, die Beweise hätten zwar ausgereicht, um Corey Lewandowski anzuklagen. Für eine Verurteilung reichten sie aber nicht aus.

Der 42-jährige Wahlkampfmanager war von einer Journalistin beschuldigt worden, sie nach einer Pressekonferenz von Trump so hart am Arm gepackt zu haben, dass sie blaue Flecken davontrug. Lewandowski bestritt jedoch, gegen die Journalistin tätlich geworden zu sein.

Für Trump ist die Entscheidung des Staatsanwalts ein Sieg. Er hatte seinen engen Mitarbeiter gegen die Vorwürfe verteidigt. Trumps Wahlkampfzentrale begrüßte die Entscheidung. „Der Fall ist jetzt abgeschlossen“, hieß es in einer Erklärung. Aronberg sagte, sein Büro habe mit der Journalistin gesprochen, die enttäuscht reagiert habe.