Bank-Austria-Pensionsdeal bringt Sozialversicherung zum Nachrechnen
Wien (APA) - Die ASVG-Novelle, die die Überführung von mehr als 3.000 Bank-Austria-Mitarbeitern aus dem eigenen ins staatliche Pensionssyste...
Wien (APA) - Die ASVG-Novelle, die die Überführung von mehr als 3.000 Bank-Austria-Mitarbeitern aus dem eigenen ins staatliche Pensionssystem verteuert, wartet noch auf die EU-Genehmigung. Vor allem aber erhebt die Sozialversicherung derzeit, wie viel Personal insgesamt - etwa durch Ausgliederungen und Teilprivatisierungen bei Bund oder Ländern - so „verschoben“ wurden, schreibt die „Wiener Zeitung“ (Samstag).
Denn auch dort drohen beträchtliche Nachzahlungen, nachdem die Novelle eigentlich wegen der Pläne der Bank Austria beschlossen wurde. Der UniCredit-Tochter kostet die Gesetzesänderung ja alleine für heuer mehr als 700 Mio. Euro. Aber eben nicht nur die Bank Austria hat sich auf den seit 1957 „vergessenen“, aber gültigen Paragrafen 311 im ASVG berufen, um die Mitarbeiter günstiger ins staatliche System zu überführen.
Da die komplette Zahl der Mitarbeiter unbekannt ist, die auch von Bundesländern und vom Bund selbst vom eigenen ins ASVG-System überführt wurden, wird dies derzeit von der Sozialversicherung erhoben. Am 12. Mai soll im Sozialausschuss des Nationalrats darüber diskutiert werden, bis dahin werden die Zahlen wohl vorliegen, schreibt die „Wiener Zeitung“ unter dem Hinweis, dass es zu beträchtlichen Nachzahlungen kommen könnte. Ähnliche Verschiebungen hätten etwa die früheren Postsparkasse, Bundestheater, die seinerzeitige Gemeinde-Sparkassen und etliche Landesbehörden durchgezogen. Alle nutzten den Paragrafen 311 ASVG, um aus Beamten Angestellte zu machen.
Die Bank Austria selbst hält sich indes weiter alle rechtlichen Möglichkeiten rund um die Causa offen.
~ WEB http://www.bankaustria.at ~ APA076 2016-04-16/10:46