78-Jähriger soll Mädchen begrapscht haben: Prozess in Wiener Neustadt
Wiener Neustadt (APA) - Ein 78-jähriger Witwer musste sich am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen geschlechtlicher Nötigung und ...
Wiener Neustadt (APA) - Ein 78-jähriger Witwer musste sich am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt wegen geschlechtlicher Nötigung und sexuellen Missbrauchs Unmündiger verantworten. Er soll einem zwölfjährigen Mädchen aus der Nachbarschaft unerlaubt nahe gekommen sein. Der Mann bekannte sich nicht schuldig, der Prozess wurde auf den 7. Juni vertagt.
Laut Anklage soll der Pensionist das Mädchen einmal dermaßen mit Gewalt an den Armen festgehalten und an den Brüsten begrapscht habe, dass es Hämatome hatte. „Es kommt leider nicht selten vor, dass ein Großvaterersatz seine sexuellen Triebe auf strafbare Weise auszuleben versucht“, erklärte der Staatsanwalt.
„Die Jungen kommen gerne zu mir. Ich habe ein offenes Haus. Die Kinder kommen auch zu mir, weil ich viele Katzen habe, und sie mit ihnen spielen...“, wies der 78-Jährige die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. „Ich war froh, wenn das Mädchen gekommen ist. Sie hat Schwung in mein Leben gebracht. Es war schön mit ihr. Aber ein sexuelles Verhalten mit einem Kind ist für mich absolut tabu. Unsittliche Berührungen hat es auf keinen Fall gegeben“, beteuerte der Witwer auf Nachfragen des Richters.
Eine Nachbarin bestätigte im Zeugenstand, dass der Angeklagte in dem kleinen Dorf im südlichen Niederösterreich bei Schulkindern sehr beliebt ist. „Bei uns ist es nicht so, dass man jemanden anruft, wenn man jemanden besuchen will. Bei uns stehen alle Türen offen. Auch meine eigenen Enkelkinder sind bei dem Mann ein- und ausgegangen“, erzählte die Frau.
„Ich habe keine Ahnung, weshalb das Mädchen diese Anschuldigungen erhebt. Vielleicht weil es unbedingt wollte, dass ich ihm einen Hund kaufe, ich das aber nicht getan habe“, suchte der Angeklagte nach einer Erklärung. Und weiter: „Als ich dem Mädchen einmal Vorwürfe machte, weil es in Laden hineingeschaut hat, hat es zur mir gesagt: ‚Wenn Du die Polizei holst, sag‘ ich, dass Du mich begrapscht hast. Einem Kind glauben sie mehr als einem Erwachsenen‘“.
Die im Vorverfahren aufgezeichneten Aussagen des angeblichen Missbrauchsopfers wurden dem Schöffensenat unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgespielt. Privatbeteiligtenvertreterin Sylvia Rössler jedenfalls forderte für „erlittene psychische Unbill“ des Mädchens 1.500 Euro Schmerzensgeld. Da sich die Mutter der Zwölfjährigen am Dienstag als Zeugin entschuldigen hatte lassen, wurde vertagt.