Opferschutz: Videos mit Opfer-Aussagen werden nicht mehr ausgefolgt

Wien (APA) - Nach Kritik an der bisherigen Praxis soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass in Fällen von sexuellem Missbrauch Beschul...

Wien (APA) - Nach Kritik an der bisherigen Praxis soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, dass in Fällen von sexuellem Missbrauch Beschuldigte in den Besitz von Videos mit den Aussagen ihrer Opfer gelangen. Um das zu verhindern, haben die Justizsprecher von ÖVP und SPÖ, Michaela Steinacker und Hannes Jarolim, zu Wochenbeginn einen Abänderungsantrag zu einer Regierungsvorlage eingebracht.

Im Unterschied zur ursprünglichen Version, die bereits den Justizausschuss des Nationalrats passiert hatte, ist nunmehr explizit vorgesehen, dass hinsichtlich der Videos mit den Opfer-Angaben kein Recht auf Ausfolgung einer Kopie mehr besteht. Stattdessen sind die Aussagen umgehend zu verschriftlichen und als Protokoll zum Akt zu nehmen. Die Aufnahmen wiederum sind durch das Gericht zu verwahren, das die Betroffenen kontradiktorisch vernommen hat, und nach Einbringen der Anklage dem zuständigen Gericht zu übermitteln.

Die modifizierte Regierungsvorlage, mit der die Strafprozessordnung (StPO) noch diese Woche novelliert werden soll, „soll unterbinden, dass Videos von sexuell Missbrauchten im Netz landen“, so SPÖ-Justizsprecher Jarolim am Dienstag gegenüber der APA. Die Wahrung der Verteidigerrechte sei insofern gewährleistet, als die Anwälte der Beschuldigten Gelegenheit hätten, die Aufnahmen bei Gericht anzusehen. Da auch die Staatsanwaltschaft keine Kopie erhält, gebe es auch keine Probleme mit der Waffengleichheit.

Im Justizministerium hatten Anfang des Monats noch maßgebliche Stellen die derzeitige Regelung verteidigt und unter Bezugnahme auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) erklärt, ein Nichtmehrausfolgen des Video-Materials würde das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zeigte sich demgegenüber nun von den jüngsten Entwicklungen angetan. „Ich freue mich dass die Justizsprecher rasch reagiert haben und den von uns vorgeschlagenen Abänderungsantrag nun einbringen werden“, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme.