Nationalrat: Die Plenarwoche 3 - Finanzrahmen

Wien (APA) - DONNERSTAG, 19.5. - Beginn 9 Uhr:...

Wien (APA) - DONNERSTAG, 19.5. - Beginn 9 Uhr:

1. FRAGESTUNDE

Gast der Fragestunde ist der Sozialminister.

2. FINANZRAHMEN

Der Nationalrat verabschiedet den Finanzrahmen für die Jahre bis 2020. Das strukturelle Defizit wächst dem Zahlenwerk zu Folge heuer von einem Nulldefizit auf 0,9 Prozent des BIP und 2017 auf ein Prozent, ehe es bis 2020 auf 0,4 Prozent des BIP wieder nach unten geht. Ab 2018 soll der von der EU vorgegebene Maximalwert von 0,5 Prozent wieder eingehalten werden.

Mehr Geld gibt es kommendes Jahr vor allem für Integration, Innen- und Verteidigungsministerium, womit der Flüchtlingskrise Rechnung getragen wird. Der Arbeitsmarkt darf sich ebenfalls über zusätzliche Mittel freuen. Wie immer steigt der Pensionszuschuss, wenngleich im erwarteten Rahmen. Auch für die Entwicklungszusammenarbeit wird das Budget angehoben.

3. NACHTSICHT

Der Nationalrat ermöglicht die Überlassung von 15 Nachtsichtgeräten an Mazedonien.

4. UNWETTER

Der Versicherungsschutz gegen Unwetter soll verbessert werden. Bund und Länder wollen mit Prämienzuschüssen umfassende Ernteversicherungen über die schon bisher geförderten Hagel- und Frostversicherungen forcieren. Dieser erweiterte Versicherungsschutz soll im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells vonseiten des Bundes aus dem Katastrophenfonds finanziert werden, wobei ein höherer Durchversicherungsgrad in der Landwirtschaft dem Fonds weniger wetterbedingte Schadensmeldungen bringen soll.

5. HANDWERKERBONUS

Der Handwerkerbonus wird verlängert. Für 2016 und 2017 stehen jeweils 20 Mio. Euro zur Verfügung. Privatpersonen können sich für Wohnraumrenovierungen Geld zurückholen, wenn die Arbeiten von einem Handwerker durchgeführt werden. Sie erhalten 20 Prozent des Rechnungsbetrags, aber maximal 600 Euro jährlich pro Wohnobjekt.

Damit werden Arbeitsleistungen von 200 Euro bis höchstens 3.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Nicht subventioniert werden unter anderem Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung und Erweiterung von Wohnraum oder Arbeitsleistungen außerhalb des eigentlichen Wohnobjekts. Einen Rechtsanspruch auf den Bonus gibt es nicht. Es gilt das Prinzip „First come first serve“, wenn also das zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht ist, kann keine Förderung mehr bezogen werden.

6. FLÜCHTLINGSHILFE

Die Internationale Entwicklungsorganisation IDA, die sich unter anderem der Betreuung von Flüchtlingen in den Herkunftsregionen widmet, erhält von Österreich einen einmaligen Zuschuss von 159,75 Mio. für zusätzliche Projekte zur Milderung des Migrationsdrucks.

7. KIRGISIEN

Ein Abkommen mit der Kirgisischen Republik dient der Förderung und dem Schutz von Investitionen. Der Vertrag unterstützt österreichische Firmen bei der Bewältigung möglicher Risiken.