Online-Shopping soll grenzenlos sein
Die Preise im Netz ändern sich je nach Wohnort des EU-Bürgers, und am Ende können die Versandkosten das Einkaufserlebnis vermiesen. Eigentlich gibt es schon ein Gesetz dagegen. Die EU will nun Klarheit schaffen.
Von Serdar Sahin
Wien –Die Diskriminierung von Kunden im Online-Handel aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Wohnsitzes ist innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich verboten. So steht es in der Richtlinie über Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt, die bereits Ende 2006 verabschiedet wurde. In Österreich ist sie durch das am 22. November 2011 in Kraft getretene Dienstleistungsgesetz in nationales Recht umgesetzt worden. Auf dem Papier liest sich das gut, in der Realität ist der europäische Konsument dennoch mit Hürden und unterschiedlichen Preisen beim Einkaufen im Internet konfrontiert.
Beispiele gibt es zur Genüge: Einige Online-Händler leiten Kunden einfach an den oft teureren Webshop im Heimatland weiter, beim so genannten Geoblocking dürfen Netflix und Co. nur zu Hause und nicht im Ausland – beispielsweise im Urlaub – genutzt werden (mehr dazu im Kasten rechts) und nicht selten verlangen Shoppingportale horrende Kosten für den Versand aus dem EU-Ausland. All das sollte eigentlich der Vergangenheit angehören. Möglich ist es aber durch unklare Formulierungen. In der Dienstleistungsrichtlinie heißt es nämlich auch, dass Preisvorteile bei „berechtigten und objektiven Kriterien“ möglich sind. Konsumentenschützer sind sich hier aber einig: Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze wären ein Kriterium, der Wohnsitz oder höhere Einkommen hingegen nicht.
Die EU-Kommission will nun stärker gegen diese Arten von Ungleichbehandlung vorgehen. Laut Spiegel Online werde die Brüsseler Behörde am 25. Mai ein Maßnahmenpaket zum digitalen Binnenmarkt vorstellen. Der Entwurf der EU-Verordnung liege dem Online-Medium vor. Die „künstliche Marktsegmentierung zum Schaden von Kunden“, die von der größeren Auswahl auf dem EU-Binnenmarkt profitieren möchten, soll beendet werden, zitiert Spiegel Online daraus. So soll es Firmen künftig untersagt sein, den Zugang zu ihrem Angebot aus bestimmten Ländern zu erschweren oder auf andere Versionen ihres Angebots umzuleiten. Auch bei den Preisen wäre eine Ungleichbehandlung allein auf Basis von Wohnort oder Herkunft der Kunden verboten.
Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer (AK) wünscht sich von der EU-Kommission damit endlich Klarheit darüber, was „objektive Kriterien“ überhaupt bedeutet. „Denn wir haben schon jetzt einen Rechtsrahmen für den Online-Handel in der EU, aber Defizite im Vollzug“, erklärt die AK-Konsumentenschützerin der TT. Auffällige Preisdifferenzen gebe es vor allem im Mietwagen-Sektor und bei einigen Kleider-Ketten, fügt sie hinzu. Zimmer weist außerdem darauf hin, dass die EU-Verordnung nur für grenzüberschreitenden Online-Handel gilt, dass also Preisdiskriminierungen innerhalb eines Landes weiterhin möglich seien. „Es schadet nicht, wenn im Handel im Web mehr Klarheit geschaffen wird“, sagt sie. Der stationäre Handel sei schon gut reguliert. In der Wirtschaftskammer (WK) rechnet man nicht mit günstigeren Preisen im Internet. Die EU-Kommission plant schon länger eine zweijährige Gewährleistungsfrist im Online-Handel. „Diese Kosten werden auf den Konsumenten abgewälzt, und das verteuert die Preise voraussichtlich“, meint Alois Schellhorn, Geschäftsführer der Sparte Handel in der WK Tirol. Auf den stationären Handel sieht Schellhorn derzeit keine Auswirkung. Er rechnet mit etwa zwei Jahren bis zur Umsetzung der Verordnung.
Weiters berichtet Spiegel Online, dass die Kommission auch eine Verordnung zu Versandkosten plant. Grenzüberschreitende Paketlieferungen seien oft zwei- bis fünfmal teurer als im Inland, ohne dass dies mit tatsächlichen Kosten oder größeren Entfernungen zu rechtfertigen sei, heißt es. Zwar will die Kommission offenbar keinen direkten Einfluss auf Portotarife nehmen, aber eine Meldepflicht einführen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden stärken. Das werde nach Ansicht der Kommission die Fairness für Konsumenten steigern. Die heimische Post AG begrüßt diesen Schritt zu „einheitlicheren Systemen in der EU“ und nennt hier vor allem das Problem mit den vielen unterschiedlichen Sprachen. Dennoch glaubt Michael Homola, Sprecher der Post, nicht, dass Pakete in der EU gleich viel kosten werden und verweist dabei etwa auf Einkommensunterschiede. Darüber hinaus habe jedes Land ein eigenes Tarifsystem. „Dass es gelingt, das alles zu vereinheitlichen, wage ich zu bezweifeln.“