Heta: Grundsatz-Einigung erzielt, Kärnten-Pleite scheint abgewandt
Der Bund soll die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanzieren. Dies bedeutet für die Hypo Tirol Bank ein Plus von rund 31 Millionen Euro in der Bilanz.
Wien/Klagenfurt, Innsbruck – Finanzminister Schelling hat mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet.
Der Bund und eine bedeutende Anzahl von Heta-Gläubigern haben heute ein Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet, mit dem die Parteien ihre gemeinsame Absicht bekräftigen, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA zu erzielen.
Die Heta-Gläubiger können wählen zwischen einer Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel sowie 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel oder alternativ einer Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung. Die Gläubiger können somit - nach aktuellem Stand - mit einer Rückzahlung von bis zu 90 Prozent ihrer Investitionen rechnen. Für die Annahme erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der Heta-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger.
Gläubiger offenbar überzeugt
Es ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das – wie schon im Januar 2016 – auf Grundlage des Paragraph 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von EUR 1,2 Milliarden. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der HETA-Abwicklung vorfinanziert. „Wir überlassen es Kärnten, ob es die Forderungen gegen den Bund endfällig oder regelmäßig begleichen will“, so Schelling.
Die Offerte solle im September vorgelegt werden. Finanzminister Schelling sagte, damit lasse sich eine Insolvenz sowohl von der Heta als auch von Kärnten abwenden.
Nach dem Vorschlag kauft Kärnten die erstrangigen Anleihen zu 75 Prozent des Nennwerts zurück, nachrangige Papiere zu 30 Prozent. Die Gläubiger können die Erlöse in neue Nullkupon-Anleihen mit einer Laufzeit von dreizehneinhalb Jahren reinvestieren, womit sie ihre Rückzahlungsquote erhöhen könnten. Nach dem ersten gescheiterten Vorschlag hatte Österreich eine Laufzeit von 18 Jahren angeboten.
72 Heta-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten Heta-Schuldtiteln von rund 4,938 Mrd. Euro repräsentieren, haben das MoU unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von knapp 4,829 Mrd. Euro, das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,9 Mio. Euro erfasst, das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen, landesbehafteten HETA-Schuldtitel. Die Regierung zeigte sich zuversichtlich, die nötigen Mehrheiten zu erhalten.
Auch ein Gläubiger-Sprecher zeigte sich im Rahmen der Pressekonferenz zuversichtlich: „Wir sind nicht zufrieden mit dem Angebot, aber akzeptieren es mehrheitlich. Das erspart uns viele Jahre an Gerichtsverfahren mit unsicherem Ausgang.“ Diese Heta-Gläubiger verfügen laut dem Memorandum of Understanding (MoU) über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten „LockUp“-Vereinbarungen zwischen diesen Heta-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese Heta-Gläubiger zu ermöglichen.
Über Details der Absichtserklärung wurden keine Auskünfte gemacht.
Rein inhaltlich sei die Abmachung nicht mehr verhandelbar, es müssen aber noch einige rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, betonte Schelling. Zudem ist auch noch eine beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. (APA/Reuters/TT.com)
Hypo Tirol Bank:
Erfreut zeigt sich auch die Hypo Tirol, hatte die Landesbank doch schon 2014 ein Wertberichtung von rund 38,7 Millionen Euro vornehmen müssen, was einer Quote von 50 Prozent entsprach. Die nun zwischen Gläubigern, Land Kärnten und Bund getroffene Grundsatzvereinbarung in der Höhe von 90 Prozent ermöglicht es der Hypo Tirol Bank diese Wertberichtung in der Höhe von knapp 31 Mio. Euro wieder aufzulösen.
„Die Einigung liegt erfreulicherweise spürbar über unseren letztjährigen Erwartungen bzw. dem von uns definierten Worst-Case-Szenario und wird sich natürlich positiv auf das Ergebnis 2016 auswirken“, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Wilfried Stauder in einer Aussendung.