Schweizer Regierung will stärker in Bahninfrastruktur investieren
Bern (APA/sda) - Gut 13,2 Mrd. Franken (11,7 Mrd. Euro) sollen von 2017 bis 2020 in die Bahninfrastruktur fließen - rund 2,3 Mrd. Franken me...
Bern (APA/sda) - Gut 13,2 Mrd. Franken (11,7 Mrd. Euro) sollen von 2017 bis 2020 in die Bahninfrastruktur fließen - rund 2,3 Mrd. Franken mehr als in der laufenden Periode. Diesen Zahlungsrahmen beantragt der Schweizer Bundesrat (Regierung) beim Parlament.
Das zusätzliche Geld werde benötigt, um die immer stärker belastete Infrastruktur erhalten zu können. Der Bundesrat trage dem höheren Verkehrsaufkommen Rechnung, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Gegenüber dem Anhörungsentwurf des Bundesamts für Verkehr (BAV) vom vergangenen Oktober gibt es keine wesentlichen Änderungen. Die Vorlage für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017-2020 sei größtenteils auf ein positives Echo gestoßen.
Mit dem Geld aus dem neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden jene Kosten gedeckt, welche die Einnahmen aus den Trassenpreisen übersteigen. Den größten Teil vom Kuchen erhält die Schweizer Staatsbahn SBB: 7,6 Mrd. Franken sind für die Leistungsvereinbarung mit den Bundesbahnen eingeplant.
Das Unternehmen hatte den Mittelbedarf auf 8,7 Mrd. Franken beziffert, einigte sich mit dem Verkehrsdepartement UVEK aber auf den tieferen Betrag. Damit könnten alle Anlagen sicher betrieben und erhalten werden, heißt es.
Weitere 4,9 Mrd. Franken sind für die Privatbahnen bestimmt. Davon soll die BLS 1,15 Mrd. Franken erhalten und die Rhätische Bahn 860 Mio. Franken. Letztere muss in den nächsten Jahren viele Brücken und Tunnel sanieren, zudem wird der neue Albula-Tunnel fertiggestellt.
Zusätzliche 200 Mio. Franken sollen in einzelne Projekte kleiner und mittlerer Bahnen fließen, deren Umsetzung derzeit noch nicht gesichert ist. Weitere 500 Mio. Franken sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben eingestellt, wie zum Beispiel größere Schäden durch Naturereignisse oder allfällige Mehraufwendungen für die Fahrbahn.
Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie die Finanzierung der nötigen Erneuerungen haben seit Anfang Jahr mit dem BIF eine neue Basis. Bisher war der Bund für die Finanzierung der SBB-Infrastruktur zuständig, die Kantone beteiligten sich bei den Privatbahnen. Neu übernimmt der Bund die ganze Finanzierung.
Der BIF wurde mit der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) geschaffen, die im Februar 2014 an der Urne angenommen worden ist. In den Fonds fließen Mittel aus der Bundeskasse, ein Mehrwertsteuer-Promille, Einnahmen aus der Mineralölsteuer, der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Bundessteuer sowie ein Beitrag der Kantone in Höhe von 500 Mio. Franken pro Jahr. Durch die Erhöhung der Trassenpreise tragen die Infrastrukturnutzer 300 Mio. Franken bei.
In der Botschaft zum Zahlungsrahmen weist der Bund detailliert den Zustand der verschiedenen Anlagen aus. Auf einer Skala von 1 (neuwertig) bis 5 (schlecht) erreichen diese einen Durchschnittswert von 2,8 - also eher ausreichend als gut.
Lediglich einen Wert von 3,3 haben Gleise und Weichen. Diese werden durch immer mehr und schnellere Züge belastet. Bahnstromanlagen, Brücken und Tunnels sowie Bahnhöfe haben allesamt einen Wert unter 3, sind also besser instand als nur ausreichend. Insgesamt hat die Schweizer Bahn-Infrastruktur einen Wiederbeschaffungswert von 126 Mrd. Franken, wobei fast 49 Mrd. Franken auf Brücken und Tunnels und knapp 28 Mrd. Franken auf die Fahrbahnen entfallen.
Zusammen mit dem Zahlungsrahmen sollen auch die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden. Damit will der Bund erreichen, dass die Bahnen ihre Infrastruktur so betreiben, dass der Bahnbetrieb sicher und zuverlässig ist und die eingesetzten Steuergelder effizient eingesetzt werden.
Explizite Ziele sind - wie in den bisherigen Leistungsvereinbarungen - die Gewährleistung der Sicherheit sowie der Leistungsfähigkeit des Netzes, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten, eine stärkere internationale Harmonisierung („Interoperabilität“) sowie ein effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen.
Gemäß BAV sind die Ausbauprojekte, welche im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Großprojekte realisiert werden, durch den höheren Mittelbedarf für die bestehende Infrastruktur nicht infrage gestellt. Diese könnten trotzdem wie vorgesehen umgesetzt werden.
~ WEB http://www.sbb.ch/home.html ~ APA383 2016-05-18/14:36