Freispruch für Ex-Bürgermeister aus dem Pongau von Korruptionsvorwurf
Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau (APA) - Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Pongau ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht ...
Salzburg/Bez. St. Johann im Pongau (APA) - Ein ehemaliger Bürgermeister aus dem Pongau ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg vom Korruptionsvorwurf der „Geschenkannahme durch Amtsträger“ freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er sich für ein - schließlich gescheitertes - Hotelprojekt als Geschäftsführer der Projektgesellschaft während seiner Amtszeit finanzielle Vorteile verschaffen wollte.
Der Prozess startete bereits im Mai 2013. Der Ex-Ortschef einer Gemeinde im Pongau beteuerte stets seine Unschuld. Der mittlerweile pensionierte Angeklagte hatte sich im Jahr 2008 für die Realisierung des Projektes eingesetzt. Es umfasste ein Fünf-Sterne-Hotel, einen Hubschrauberlandeplatz und einen Skilift. Das Investitionsvolumen wurde mit rund 100 Mio. Euro veranschlagt. Die Gemeinde erhoffte sich einen touristischen Aufschwung durch die Steigerung der Nächtigungszahlen.
Laut Anklage soll der damalige Bürgermeister in einer Absichtserklärung für die Erstellung eines Kaufvertrages gegenüber einer Immobiliengesellschaft und den russischen Investoren angegeben haben, dass er als „Projektkoordinator“ fungiere. In dieser Funktion hätte er sich für die Bewilligung und Umsetzung des Projektes und um den Erhalt von Förderungen kümmern sollen. In der Absichtserklärung wurde auch festgehalten, dass er als Geschäftsführer eine fünfprozentige Beteiligung an der Errichtungsgesellschaft und 1.200 Euro pro Arbeitstag erhält. Der Kaufvertrag wurde Ende Juni 2008 unterzeichnet, einige Monate später aber von den Russen storniert.
Die Staatsanwaltschaft lastete dem Ex-Bürgermeister an, er habe das Geld schon während seiner Amtszeit kassieren wollen. In der Absichtserklärung stehe nicht, dass er seine Tätigkeit erst nach der Pensionierung aufnehme, sondern sofort, lautete der Vorwurf. Doch der Angeklagte erklärte, der vereinbarte Gesellschaftsanteil sowie die 1.200 Euro netto pro Arbeitstag wären erst nach seiner für Ende März 2009 geplanten Pensionierung schlagend geworden. Er habe seinen Rücktritt als Bürgermeister im Dezember 2008 angekündigt. Da habe er noch nicht gewusst, dass die Investoren sich von dem Projekt aus wirtschaftlichen Gründen verabschieden würden und sein Nachfolgekandidat für das Bürgermeisteramt doch nicht bereit stehe.
Die Richterin begründete den Freispruch heute damit, dass eine subjektive Tat-Seite nicht nachweisbar war. Der Freispruch ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.