FMA leitete 2015 weniger Verwaltungsstrafverfahren ein
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA296 vom 19.05.2016 muss es im sechsten Absatz, ersten Satz richtig heißen: „Die Geldwäscheverdachtsmeldungen kamen fast ausschließlich aus dem Aufsichtsbereich der FMA ...“ (nicht: „... von der FMA ...“). Im dritten Satz muss der Nebensatz: „der sich auch für diese Berufsgruppen eine Zuständigkeit der FMA wünschen würde“ gestrichen werden. --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat 2015 weniger Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet als im Jahr zuvor. Die von 279 auf 181 Verfahren rückläufige Zahl hänge einerseits mit der präventiven Arbeit der Behörde zusammen, andererseits gebe es keine Bagatellstrafen mehr, betonten die beiden FMA-Vorstand Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller am Donnerstag in Wien bei der FMA-Jahrespressekonferenz.
„Die Strafen haben sich herumgesprochen, die Unternehmen haben Verbesserungen eingeführt“, meinte Ettl. 79 Verwaltungsstrafverfahren endeten demnach mit Erkenntnissen, 56 mit Ermahnungen und 46 mit Strafverfügungen. 92 Verfahren wurden eingestellt.
Im Vorjahr habe die FMA sehr viele schwierige Fragen zu lösen und viele wichtige Entscheidungen zu treffen gehabt, so die beiden FMA-Vorstände, etwa zur Heta, zu Geldwäsche, den Volksbanken und jetzt auch zu den Panama Papers.
Die FMA beaufsichtigte 973 Unternehmen mit einem Vermögen von 1.293 Mrd. Euro. Am Kapitalmarkt hat die FMA mehr als 9.300 Wertpapiere, 34 Millionen Transaktionen und eine Marktkapitalisierung von 86,2 Mrd. Euro beaufsichtigt. Aber auch als Regulierungsbehörde ist die FMA wieder tätig gewesen. 51 der bundesweit 444 erlassenen Verordnungen kamen von der FMA. Sie lag damit hinter dem Wirtschaftsministerium an zweiter Stelle.
Auch den Kampf gegen Geldwäsche führte die FMA weiter. Bei Geldwäscheverstößen gebe es „Null-Toleranz“. Seit 2011 haben sich die Vor-Ort-Maßnahmen von 30 auf 58 und die Verfahren von 130 auf 222 jeweils fast verdoppelt. Knapp mehr als 20 Strafen wurden pro Jahr ausgesprochen. Die höchste verhängte Verwaltungsstrafe machte 83.000 Euro aus. Vier Geschäftsleiter wurden entfernt, eine Bank schied aus dem Markt aus, mehrere haben sich aus dem Geschäft mit Offshore-Gesellschaften zurückgezogen, ziehen die FMA-Vorstände Bilanz.
Die Geldwäscheverdachtsmeldungen kamen fast ausschließlich aus dem Aufsichtsbereich der FMA, nämlich 1.767 an der Zahl. Von allen anderen Bereichen kamen bloß 26 - von Notaren, Rechtsanwälten oder Wirtschaftstreuhändern etwa lediglich ein gutes Dutzend. „Das ist auffällig, dass es dort so wenig ist“, sagte Kumpfmüller. Die Verurteilungen wegen Geldwäsche stiegen von 46 auf 58.
Im Vorjahr hat die FMA auch vor 50 unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen gewarnt. Inzwischen befinden sich über 300 solcher unseriöser Anbieter in der FMA-Datenbank.
Den Lebensversicherungen hat die FMA den Aufbau und die Verdoppelung der erforderlichen Zinszusatzrückstellung bis 2024 auf 2 Mrd. Euro vorgeschrieben. Bis Ende 2015 waren es 373 Mio. Euro. Der höchstzulässige Garantiezins wurde auf 1 Prozent gesenkt. Dieser könnte bei anhaltendem Niedrigzinsumfeld weiter gesenkt werden, hieß es heute.
Aufgrund der Zinsentwicklung mit bereits teils negativen Zinsen sieht die FMA die Banken weiter unter Druck. So sei die Nettozinsmarge der kleinen Banken seit 1998 um 107 Basispunkte, die der großen Banken um 13 Basispunkte gefallen. Der Anteil des Nettozinsergebnisses am Betriebsergebnis der Banken sei aber mit rund 60 Prozent aber sehr hoch.
~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA373 2016-05-19/15:04