Nationalrat: Abschlussprüfer-Rotation beschlossen

Wien (APA) - Mit einem Beschluss des Nationalrats ist Donnerstagabend die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt und die Rolle des Prüf...

Wien (APA) - Mit einem Beschluss des Nationalrats ist Donnerstagabend die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt und die Rolle des Prüfungsausschusses forciert worden. Das Gesetz bringt eine externe Rotation, wodurch die Laufzeit des Prüfungsmandats für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften auf maximal zehn Jahre begrenzt wird. Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG), das die Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ erhielt, wird einer EU-Vorgabe entsprochen. Von Belang ist es für kapitalmarktorientierte und börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als von öffentlichem Interesse definiert werden. In Österreich entsprechen derzeit 782 Unternehmen dieser Definition.

Neu ist die Begrenzung der Laufzeit des Mandats auf zehn Jahre, dann soll eine Abkühlphase von vier Jahren folgen. Kapitalmarktorientierten Gesellschaften, deren Abschlussprüfer bei Inkrafttreten der Verordnung erst seit kurzem bestellt waren (bis maximal elf Jahre), wird die einmalige Verlängerungsmöglichkeit des Mandats eingeräumt - und zwar auf 20 Jahre bei Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung im elften Jahr oder auf 24 Jahre bei einer ab dem elften Jahr durchgehend erfolgten Bestellung von mehreren Abschlussprüfern.

Die interne Rotationsfrist, ursprünglich auf fünf Jahre angepeilt, wurde mittels rot-schwarz-blauem Abänderungsantrag letztlich auf sieben Jahre (mit drei- statt zweijähriger Abkühlphase) festgelegt. Bei den Grünen sorgte dies für Verärgerung.

Einen ersten Schritt zu neuen Abschlussprüfungsregeln hatte der Nationalrat bereits im April gesetzt. Damals wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ (und damit mit Verfassungsmehrheit) das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) verabschiedet, mit dem eine unabhängige Behörde für die Aufsicht über die Jahresabschlussprüfer geschaffen wurde.