Hypo-U-Ausschuss - Eine Chronologie

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Hypo-Untersuchungsausschuss nähert sich dem Finale, es stehen noch zwei Befragungstage im Mai und vier im Juni a...

Wien/Klagenfurt (APA) - Der Hypo-Untersuchungsausschuss nähert sich dem Finale, es stehen noch zwei Befragungstage im Mai und vier im Juni an. Im April 2015 hat der Ausschuss mit den ersten Zeugenbefragungen begonnen. Seither gab es 131 Befragungen von 119 Auskunftspersonen. Der Abschlussbericht soll im Herbst vorliegen.

Es handelt sich um den ersten U-Ausschuss nach neuem Minderheitsrecht, das sich die Opposition jahrelang gewünscht hatte. Deswegen waren einzelne Entscheidungen nach der neuen Verfahrensordnung auch immer besonders heikel, weil es sich bei jeder um einen Präzedenzfall für kommende Untersuchungsausschüsse handeln könnte. Hier eine Chronologie der relevantesten Begebenheiten bisher:

2015

FPÖ und Grüne beantragen gemeinsam mit den NEOS im Jänner 2015 im Nationalrat den Untersuchungsausschuss zur Kärntner Hypo. Die Unterstützung ist mit mehr als einem Viertel der Abgeordneten ausreichend. Untersucht werden Vorgänge rund um die Skandalbank ab dem Jahr 2000 bis 2014, als es zur Spaltung der Hypo, nun Heta, kam. Es geht um die politischen Verantwortlichkeiten - Handlungen und Unterlassungen - rund ums Hypo-Desaster. In der Folge gibt es auch Diskussionen um die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen.

Im Februar kommt es zu Monatsende nicht nur zur ersten formellen (konstituierenden) Sitzung des Ausschusses, sondern vor allem auch zu den ersten Querelen rund um Institutionen, die Akten nicht anliefern - wie etwa die Hypo-Abbaugesellschaft Heta selbst. Bezogen auf zum Teil geschwärzte Unterlagen - etwa aus der Fimbag oder dem Finanzministerium - sollte das nicht die letzte Aufregung rund um Hypo-relevante Unterlagen sein. Der Verfahrensrichter für den Hypo-U-Ausschuss und frühere Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck, Walter Pilgermair, sieht in der Funktion des Verfahrensrichters, die mit der U-Ausschuss-Reform geschaffen wurde, eine „große demokratiepolitische Weiterentwicklung“.

Bis Ende März werden Akten angeliefert, nach der eigentlichen Frist gibt es auch noch Nachlieferungen und weiter auch Kritik an fehlenden Unterlagen. Die Nachfolgegesellschaft der Skandalbank ist nicht vorlagepflichtig, was zu massiver Kritik der Opposition führt. Auch die (Nicht-)Entbindungspolitik der Heta für Zeugen regt auf.

Im April werden endlich die ersten Zeugen befragt. Am 8. des Monats stolpert der Ausschuss über die Startlinie. Die Aufregung um Aktenberge, deren Vertraulichkeitseinstufungen, geschwärzte Unterlagen und fehlende Transparenz bei den Auskunftspersonen hält an.

Nach dem holprigen Start geht es auch im Mai mit Aktenstreitigkeiten und Zores außerhalb des Untersuchungsgegenstandes weiter - wenn die Untersuchungen in Form von Zeugenbefragungen auch auf Hochtouren zu laufen beginnen. Erstmals nutzt der Ausschuss den Verfassungsgerichtshof als Streitschlichter: Der VfGH wird wegen Schwärzungen in Unterlagen des Finanzministeriums und der Fimbag angerufen. Dieser entscheidet im Juni, dass Akten ungeschwärzt vorzulegen sind.

Anfang Juni heißt es von den Grünen, dass der U-Ausschuss von der Aktenlage her überhaupt erst jetzt beginnen hätte sollen. Auch wegen des Ablaufs selbst liegen sich die Parteien weiter in den Haaren.

Bis sich der Ausschuss im Juli mit der Befragung der früheren Bankchefs von Wolfgang Kulterer abwärts in die Sommerpause verabschiedet, ist er also vor allem mit sich selbst beschäftigt. Die Abgeordneten orteten auf Basis der Befragungen bis dahin ein „Sittenbild der Sonderklasse“ - bezogen auf kriminelle Energie, Wegschauen und das Hineinregieren in eine Bank.

Vor dem Start in den Herbst wünscht sich Verfahrensrichter Pilgermair Ende August von den Fraktionen mehr Struktur beim Fragestellen.

Im September brummt das Bundesverwaltungsgericht - nach einem entsprechenden Antrag der Parteien auf eine Beugestrafe - dem früheren freiheitlichen Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig eine Strafe von 3.000 Euro wegen dessen Nicht-Kommens trotz Ladung auf. Später bestätigt der Verwaltungsgerichtshof die Strafe. Ende des Monats kommt es auch zu einem Zeugen-Highlight: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP). Grasser sorgte für Aufregung, da er freimütig von einem „Briefing“ sprach, das er vom Finanzministerium vor seinem Auftritt als Zeuge erhielt.

Im Oktober war Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) als Auskunftsperson im Ausschuss. Der frühere ÖVP-Innenminister Ernst Strasser kam als Zeuge mit Fußfessel ins Hohe Haus. Im selben Monat musste auch der SPÖ-Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer kommen. Es kam heraus, dass er für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Hypo-EU-Beihilfeverfahren 84.000 Euro von der Hypo bekam. Erst zum Monatsende wird die erste Untersuchungsphase - die skandalträchtige Hypo-Zeit bis zur ersten Staatshilfe 2008 - beendet; die Grenzen zwischen den drei Phasen sind aber fließende. Eine notwendige Verlängerung zeichnet sich jedoch schon ab.

Im November beginnen die Untersuchungen zu den Jahren 2008 und 2009 - nach zuvor 72 Zeugenbefragungen in 39 Sitzungen des Hypo-Untersuchungsausschusses, die rund 340 Stunden dauerten. Ende 2009 wurde die Kärntner Skandalbank ja von der Mehrheitseignerin BayernLB zurückgenommen und verstaatlicht. 2008 erhielt die Skandalbank 900 Mio. Euro staatliches Partizipationskapital, als die damalige Mutter BayernLB angeblich schon hat aussteigen wollen. Im Ausschuss Thema ist etwa das „not-distressed“-Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank, das das Fließen des schlussendlich verlorenen PS-Kapitals zu Konditionen ermöglichte, als wäre die Hypo „sound“ (gesund) gewesen. Geladen sind wieder Zeugen von OeNB, FMA, Finanzministerium.

Der Dezember beginnt mit der zweiten Befragung des früheren Hypo-Investors und -Chefs Tilo Berlin. Weiterer hochkarätiger Gast im selben Monat war Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny. Während Berlin die Hypo-Verstaatlichung kritisierte, verteidigte Nowotny diese und lobte den späteren Zeugen Ex-SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann (der im Jänner 2016 als Zeuge geladen war) dafür, dass dieser nach anfänglich großer Skepsis die Verstaatlichung aus gesamtwirtschaftlicher Verantwortung doch billigte. Als „absolut richtig“ bezeichnete auch der prominenteste Zeuge im Dezember, „Verstaatlichungsfinanzminister“ Ex-Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) die Hypo-Verstaatlichung.

2016

Kärntens Alt-Landeshauptmann und nunmehriger FPÖ-Bundesrat Gerhard Dörfler bezeichnete als Zeuge im Jänner die Verstaatlichung wiederum als „überraschend“. Verfahrensrichter Pilgermair sagte über die Arbeit der staatlichen Bankenholding Fimbag im Jänner: „Sie hätten mehr tun können. Sie haben es aber nicht getan.“ Ende Jänner wurde die erste Verlängerung des U-Ausschusses verkündet.

Das Beispiel des Rechnungswesen-Chefs der früheren Hypo und der späteren Hypo-“Bad Bank“ Heta, Stephan Holzer, als Zeuge im U-Ausschuss im Februar zeigte anschaulich, wie schwierig es der Ausschuss damit hatte, stichhaltige Informationen aus manchen Auskunftspersonen herauszubekommen. Holzer gab sich als einfacher Mitarbeiter, dem der „Gesamtüberblick“ über die Entwicklung der Bank gefehlt habe. Allzu oft wurde im Sinne von Verantwortungen schon zuvor im Kreis gezeigt im Hypo-U-Ausschuss. Auch das von Journalisten öfters thematisierte „Fotoproblem“ manifestierte sich anschaulich bei einem Promi-Zeugen im Herbst: Nachdem Ex-Bankchef Gottwald Kranebitter sich zuerst fotoscheu zeigte, stimmte er schlussendlich doch noch einer Bildaufnahme im Ausschusslokal zu. Zu einem herben Schlagabtausch zwischen ÖVP-Politikern und Ex-Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz kam es, als dieser als Auskunftsperson sagte, er habe seine Parteifreundin und frühere Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) nicht von einer Bad Bank für die Hypo überzeugen können.

Im März kommt Ex-Bankchef Kranebitter zum zweiten Mal. Bahnbrechende Neuigkeiten gibt es nicht.

Im April war dann das Zeugenhighlight Ex-Finanzministerin Fekter, die mit Ditz bezogen auf dessen Aussagen im U-Ausschuss abrechnete. Man habe keine ordentlichen Informationen aus der Bank erhalten, spielte sie den Ball zurück. Im gleichen Monat kam es auch erstmals zu einem sogenannten Konsultationsverfahren. Hypo-Ermittlungsleiter Oberst Bernhard Gaber und die ihm beigeordnete Bankenexpertin konnten schlussendlich trotz laufender Verfahren in den Hypo-U-Ausschuss geladen werden: Das nach Bedenken von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erstmals angewandte Verfahren im Rahmen der neuen Verfahrensordnung für U-Ausschüsse ging positiv über die Bühne. Brandstetter hatte - nach einem entsprechenden Bericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und Oberstaatsanwaltschaft Graz - Bedenken zur Befragung von derzeit aktiven Hypo-Ermittlern geäußert. Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, erinnerte bei seinem zweiten Auftritt als Zeuge, dass die Hypo Alpe Adria durch Verluste insgesamt „knapp 8 Mrd. Euro verbrannt“ hat. Die Republik Österreich gab zur Rettung der Kärntner Krisenbank bisher ja 5,5 Mrd. Euro aus.

Im Mai wird der Ausschuss ein weiteres Mal verlängert, weil die ursprünglich geplanten Tage für die gewünschten Zeugenbefragungen nicht ausreichten. Befragungen von Auskunftspersonen sind demnach noch am 1., 2., 7. und 9. Juni vorgesehen, dazu kommen der 28. und 29. Juni als Ersatztage. Auf der Liste stehen u.a. wieder Pröll, Spindelegger und Fekter. Für den 11. Juli ist dann noch eine Sitzung für geschäftsordnungsmäßige Beschlüsse vorgesehen, ebenso eine abschließende am 10. Oktober, wo dann auch der Abschlussbericht vorliegen soll.