Prozess um Schleppungen via Flughafen Wien in die USA vor Urteil

Korneuburg (APA) - In Korneuburg ist am Freitag ein Prozess um Schleppungen via Flughafen Wien in die USA ins Finale gegangen. Drei damals b...

Korneuburg (APA) - In Korneuburg ist am Freitag ein Prozess um Schleppungen via Flughafen Wien in die USA ins Finale gegangen. Drei damals bei Firmen am Airport Beschäftigten wird vorgeworfen, 2014 und 2015 die illegale Ein- und Weiterreise von etwa 25 Fremden gefördert zu haben, indem sie u.a. Boarding-Karten mit falschen Identitäten versahen und Passkontrollen durch die Benutzung von Personaleingängen umgingen.

Wie beim Verhandlungsauftakt Ende März zu hören war, hatten aus Sri Lanka stammende Zwillingsbrüder (31) - zusammen mit einem vollinhaltlich geständigen, in Wien geborenen polnischen Staatsbürger (22) - via Verpflichtungserklärungen von Freunden und Bekannten „Einladungen“ für Landsleute organisiert, die dann in Autos über Kosovo und Ungarn nach Österreich gebracht wurden. Die Menschen wollten aber gar nicht als „Gäste“ hierbleiben, sondern über den Schengenraum in die USA weiterfliegen. Der Erstangeklagte übergab ihnen Boarding-Karten mit Daten von US-Bürgern, die der (zweitangeklagte) 22-Jährige beschafft und dafür nach seinen Angaben je 1.000 Euro erhalten hatte.

Ein damals ermittelnder Beamter schloss am Freitag im Zeugenstand weitgehend aus, dass die Geschleppten Aufenthaltstitel in anderen Schengenländern gehabt hatten. Laut dem Erstangeklagten, damals Dokumentenprüfer bei einer Security-Firma, sei das nämlich teilweise der Fall gewesen. Er erwähnte u.a. Italien, womit diese Personen nicht illegal nach Österreich eingereist wären. Sein (drittangeklagter) Bruder, österreichischer Staatsbürger, hatte zu Prozessbeginn von Freundschaftsdiensten gesprochen. Dessen Verteidiger Josef Phillip Bischof hatte gemeint, dass der Tatbestand der Schlepperei wohl nur bei entsprechend hoher Entlohnung gegeben sei.

Staatsanwalt Ronald Schaffer räumte in seinem Schlussvortrag ein, dass die drei Angeklagten einen „sympathischen Eindruck machen, aber es zählen die Fakten“. Positiv hervorzuheben sei der Zweitbeschuldigte, der von Anfang an reinen Tisch gemacht und zugegeben hatte, dass er angeworben und man gemeinsam Fremde geschleppt hatte. Dabei wurde zwar die Dokumenten-, nicht aber nicht die Sicherheitskontrolle umgangen. Der Ankläger erinnerte an die teilgeständigen Brüder belastenden Zeugenaussagen und ersuchte den Schöffensenat um einen Schuldspruch.

Die Verteidigerin des Erstangeklagten, Alexia Stuefer, hob den doch umfangreichen Beitrag ihres Mandanten zur Wahrheitsfindung hervor. Es tue ihm sehr leid, unrecht gehandelt zu haben. Der Mann sei heute Familienvater und stehe wieder im Berufsleben, ersuchte die Anwältin, von einem Widerruf der Verurteilung aus 2014 - ebenfalls wegen Schlepperei - abzusehen. Ihre Kollegen verwiesen zum einen auf das reumütige Geständnis des 22-Jährigen, zum anderen auf die graduellen Unterschiede des Begriffs Schlepperei, ehe die Schöffen gegen 11.30 Uhr in die Beratung gingen.