„El Chapo“ soll in die USA - aber Anwälte kämpfen gegen Auslieferung

Mexiko-Stadt (APA/dpa) - Mexikos berüchtigter Drogenboss Joaquin „El Chapo“ Guzman soll in den Vereinigten Staaten vor Gericht gestellt und ...

Mexiko-Stadt (APA/dpa) - Mexikos berüchtigter Drogenboss Joaquin „El Chapo“ Guzman soll in den Vereinigten Staaten vor Gericht gestellt und dort auch inhaftiert werden. Das mexikanische Außenministerium genehmigte am Freitag die Auslieferung an die USA, allerdings kann es bis zum Vollzug noch mindestens einige Monate dauern, da Guzmans Anwälte Rechtsmittel gegen die Auslieferung einlegen.

Der langjährige Chef des Sinaloa-Kartells sitzt nach zweifacher Flucht in einem Hochsicherheitsgefängnis in Ciudad Juarez an der Grenze zu den USA. „El Chapo“ („Der Kurze“) werden im US-Bundesstaat Texas Mord, Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Geldwäsche zur Last gelegt. In Kalifornien wird ihm Drogenschmuggel vorgeworfen. Da in Texas bei Mord die Todesstrafe verhängt werden kann, mussten die US-Behörden Mexiko garantieren, dass Guzman nach seiner Auslieferung und einem Schuldspruch nicht hingerichtet wird. Angesichts der schweren Vorwürfe droht ihm allerdings eine sehr lange Haftstrafe.

Sein Sinaloa-Kartell gilt als die mächtigste kriminelle Organisation Mexikos und macht Milliardenumsätze. Guzman soll persönlich für bis zu 3.000 Morde verantwortlich sein. Die USA überschwemmte das Kartell mit Heroin und Kokain. Die Chicago Crime Commission erklärte Guzman zum Staatsfeind Nummer 1. Diese Bezeichnung war zuvor nur für den US-Gangster Al Capone vergeben worden.

„El Chapos“ Anwälte können nun innerhalb von 30 Arbeitstagen zunächst einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Kommen sie damit nicht durch, steht ihnen immer noch ein Berufungsverfahren gegen die Auslieferung offen. „Dafür ist die Justiz da. Vielleicht muss das der Oberste Gerichtshof entscheiden, oder wir ziehen vor internationale Gerichte“, sagte Anwalt Jose Refugio Rodriguez im Fernsehsender Milenio TV. Tatsächlich könnte es bis zu Guzmans Auslieferung noch ein Jahr dauern, es gibt auch Schätzungen von bis zu drei Jahren.

„Die Verteidigung will Zeit schinden“, sagte Jose Antonio Murguia Rosete, Experte für internationales Recht und Kooperation in Strafsachen. „Wenn aber der Wille besteht, ihn auszuliefern, dann gibt es keinen Ausweg.“

Lange sträubte sich die mexikanische Regierung, ihren wichtigsten Gefangenen zu überstellen - doch nun hat sich das Blatt gewendet. Zu groß wurde der Druck, nachdem der Ausbrecherkönig bereits zweimal aus Gefängnissen entkommen war.

Versteckt in einem Wäschekorb floh er 2001 aus der Haftanstalt Puente Grande. Im vergangenen Jahr setzte er sich spektakulär durch einen professionell angelegten Tunnel aus dem Hochsicherheitsgefängnis Altiplano ab. In beiden Fällen dürfte das Wachpersonal geholfen haben. Auch wenn der Arm des Sinaloa-Kartells lang ist: Aus einem sogenannten Supermax-Gefängnis für Schwerstkriminelle in den USA dürfte „El Chapo“ kaum ausbrechen können.

In Mexiko ist wahrscheinlich nicht jeder über die bevorstehende Auslieferung glücklich. Guzman könnte den US-Ermittlern im Gegenzug für Hafterleichterungen wertvolle Informationen über die Verbindungen zwischen Staat und organisiertem Verbrechen anbieten. Unter so manchen Politikern in Mexiko dürfte jetzt die Angst umgehen.

(Wochenendmeldung - Gesamtzusammenfassung)