Heta-Klage - Deutsche Bad Bank FMS will weiter alle Ausstände zurück
Wien/Klagenfurt (APA) - Der nächste Termin im Heta-Krimi findet am 9. Juni in Frankfurt statt. Die deutsche Bad Bank FMS (Ex-Hypo-Real-Estat...
Wien/Klagenfurt (APA) - Der nächste Termin im Heta-Krimi findet am 9. Juni in Frankfurt statt. Die deutsche Bad Bank FMS (Ex-Hypo-Real-Estate) will von der früheren Hypo Alpe Adria 200 Mio. Euro. „Für uns hat sich nichts geändert“, sagte ein FMS-Sprecher am Montag auf APA-Anfrage bezogen auf die Forderungen der FMS. Eine andere - aber gleich gelagerte - Verhandlung wurde indes von 3. Juni auf 2. Dezember vertagt.
Die vertagte Verhandlung betrifft den gleich gelagerten Rechtsstreit weiterer deutscher Banken - Berlin Hyp AG, HSH Nordbank, Landesbank Hessen-Thüringen, NordLB - gegen die Heta in Frankfurt. Gestritten wird hier um 238 Mio. Euro plus Zinsen. Diese Geldhäuser dürften beim angestrebten außergerichtlichen Vergleich rund um die von Kärnten landesbehafteten Forderungen tendenziell eher an Bord sein.
Dass am 9. Juni bei der Verhandlung FMS versus Heta ein Urteil gefällt wird, bezweifelten mehrere Insider im Gespräch. Auszuschließen ist dies aber nicht - im Extremfall droht die ungewollte Insolvenz der Heta, wenn die FMS einen Exekutionstitel erhält und Gläubiger ungleich behandelt werden könnten.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte Mitte März - wegen der Insolvenzsorgen - die Unterbrechung aller Verfahren dieser Art in Frankfurt beantragt. Hoffnung und Wunsch der heimischen Behörde ist es, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) so rasch wie möglich befasst wird. Die FMA hat angeregt, alle Rechtsstreitigkeiten zu unterbrechen, bis die Rechtsfragen vom EuGH geklärt sind.
Beim Streit Heta versus FMS geht es inzwischen nicht nur um den ursprünglichen Streitpunkt des Zahlungsmoratoriums, sondern auch um den neuen Mandatsbescheid der FMA, also den behördlichen Haircut. Beide Streitparteien haben weitere Rechtsstandpunkte eingebracht. Die FMS dürfte den ersten Mandatsbescheid (Zahlungsmoratorium) der FMA weiterhin bemängeln und dies nun auch beim zweiten (Schuldenschnitt) tun.
Ein Verfahren, das sich wiederum am Handelsgericht Wien darum dreht, ob Schulden mit öffentlicher Haftung überhaupt geschnitten werden dürfen, ist bereits unterbrochen. Der EuGH wir der Frage nachgehen. Wann eine Entscheidung erfolgt ist offen. Fristenläufe gibt es für solche Fälle keine.
Morgen (31. Mai) wäre ursprünglich das Heta-Moratorium ausgelaufen. Der Schuldenschnitt aus dem April verlängert aber das Moratorium und hat die Fälligkeit der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Ende Dezember 2023 erstreckt. Vor allem geht es trotz des Schuldenschnitts aber darum, die Gläubiger trotzdem - wegen der Kärntner Landeshaftungen - so zu befriedigen, dass die heikle und milliardenschwere Causa außergerichtlich beendet werden kann.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA362 2016-05-30/15:12