BP-Wahl: Zentrales Wählerregister war 2013 fast beschlussreif

Wien (APA) - Für das nach Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Wahl erwogene Zentrale Wählerregister gäbe es bereits einen Entwurf. Er war 201...

Wien (APA) - Für das nach Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Wahl erwogene Zentrale Wählerregister gäbe es bereits einen Entwurf. Er war 2013 schon mehr oder weniger beschlussreif - wurde aber nicht umgesetzt, weil er Teil des Demokratiepakets war, das mit der Wahl 2013 versandete. Noch nicht enthalten war die Erfassung der Wahlkarten, dies müsste man ergänzen, erklärte Robert Stein (BMI) der APA am Dienstag.

2013 war vorgesehen, ein Zentrales Wählerregister einzurichten, u.a. um die Unterstützung von Volksbegehren auch außerhalb der Heimatgemeinde zu ermöglichen. Denn im Demokratiepaket ging es um den Ausbau der direkten Demokratie. Die geplante „Volksbefragungsautomatik“ - also automatische Gesetzwerdung erfolgreicher Initiativen - stieß allerdings teils auch auf scharfe Ablehnung, und so versandete das gesamte Paket mit der Wahl im September 2013.

Die Regelung für das Zentrale Wählerregister wurde von den Klubs in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium erarbeitet, mehrfach überarbeitet und war schon so gut wie beschlussreif, berichtete Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Es habe aber keinen Auftrag gegeben, diese aus dem Demokratiepaket auszukoppeln. Dabei hätte das Wählerregister für alle Wahlen den großen Vorteil, dass man automationsunterstützt die Wählerverzeichnisse erstellen kann, mit denen jeweils vor dem Urnengang festgelegt wird, wer wahlberechtigt ist.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann haben sich am schon Montag für ein Zentrales Wählerregister ausgesprochen. Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer kann sich die Einführung eines Zentralen Wählerregisters vorstellen, „wenn der Datenschutz gewährleistet und es für die Gemeinden kein Mehraufwand ist“. Außerdem plädierte Mödlhammer in einer Aussendung für die Auszählung der Briefwahl gleich am Wahlsonntag.

Zu - von der FPÖ und in den Social Media breit diskutierten - Unregelmäßigkeiten bei der BP-Wahl stellte Mödlhammer fest, dass es bisher „keine ernsthaften Hinweise auf Manipulationen oder Wahlbetrug gibt“. Er wandte sich strikt dagegen, „eines der sichersten und nachvollziehbarsten Wahlsysteme der Welt künstlich schlechtzureden“. Solange Menschen in die Abwicklung von Wahlen involviert seien, werde es da oder dort immer zu individuellen Fehlern kommen. Das sei verkraftbar, wenn es sich um kleine Formalfehler handle, die das Ergebnis nicht beeinflussen. Freilich müsse man aber jedem Hinweis nachgehen und das Problem - wenn es denn ein strukturelles ist - beheben.

Der jüngste bekannt gewordene Einzelfall betrifft die Teilnahme von sechs unter 16-Jährigen an der Bundespräsidentenwahl. Das Innenministerium hat diesen zur Prüfung dem BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) übergeben. Dieses müsse feststellen, ob gegen die Jugendlichen Strafanzeige erhoben wird, die im niederösterreichischen Miesenbach ihre Stimme abgegeben haben. „Persönlich täte es mir leid“, meinte Stein. Andererseits sei doch allgemein bekannt, dass man in Österreich erst ab 16 Jahren wahlberechtigt ist - und von 14 irrtümlich als wahlberechtigt geführten hätten auch nur sechs die Stimme abgegeben. Gegen die Behörde sei nicht vorzugehen, weil kein Vorsatz erkennbar sei. Diese hat offenbar die Wählerevidenz mit dem Wählerverzeichnis verwechselt.