Flüchtlinge: Regierung 2 - Nur zu behandelnde Fälle werden gezählt

Wien (APA) - Die Regierung interpretiert den von ihr festgelegten Richtwert an Asylanträgen nun so, dass nur jene Fälle gezählt werden, die ...

Wien (APA) - Die Regierung interpretiert den von ihr festgelegten Richtwert an Asylanträgen nun so, dass nur jene Fälle gezählt werden, die auch tatsächlich neu zu behandeln sind. Das heißt, es werden alle Dublin-Fälle, wo ein anderes Land für das Verfahren zuständig ist und die Person auch in diesen Staat gebracht werden könnte, abgezogen.

Ebenfalls nicht mitgerechnet werden nach Informationen der APA Fälle, die Familiennachzug betreffen. Schließlich werden noch die „nachgeborenen“ Kinder abgezogen. Das sind jene Kinder, die erst nach dem Asylantrag der Eltern geboren werden.

So kommt man nun auf nur noch 11.000 Fälle, die für den Richtwert zählen. Insgesamt wurden heuer etwa 22.000 Anträge abgegeben. Würde man von diesem unbereinigten Wert ausgehen, wäre die von der Koalition festgelegte Zahl von 37.500 relativ rasch erreicht. Gemäß den eigenen Vorgaben müsste dann jene Notverordnung in Kraft gesetzt werden, mit der Asylanträge im Wesentlichen nur noch dann angenommen werden, wenn der Weg der Flüchtlinge nach Österreich nicht nachvollziehbar ist.