Tirol

Drogengeschäfte sind ab heute wieder riskanter

Wer auf öffentlichen Plätzen Drogen verkauft, dem droht ab heute die sofortige Inhaftierung. (Symbolfoto)
© ZOOM.Tirol

Eine Gesetzesnovelle erlaubt die schnellere Inhaftierung von Amtsbekannten. Eine Verhaftungswelle bleibt in Tirol aber aus.

Innsbruck, Wien –Seit heute ist die Novelle des Suchtmittelgesetzes in Kraft. Sie wurde schon ein halbes Jahr nach der Novelle des Strafgesetzbuches – dringend – nötig, da dem Justizministerium beim Anwendungsbereich des neu formulierten Tatbestandes der Gewerbsmäßigkeit ein Lapsus unterlaufen war. So galt nun auch für Drogendealer, dass man ihnen erst nachweisen musste, dass sie mit ihrer Tätigkeit ein monatliches Einkommen von 400 Euro erzielen wollten. Zudem war erst nach dem zweiten Aufgriff Gewerbsmäßigkeit anzunehmen. Eine Gesetzeslage, die vor allem Wiener Drogenfahnder vor unlösbare Probleme stellte. So konnten kleinere Dealer zwar festgenommen werden, durch den auf ein Jahr Haft reduzierten Strafrahmen (2015 noch drei Jahre) war an die Verhängung von U-Haft aber nicht mehr zu denken. Ergebnis: Am nächsten Tag standen dieselben Dealer wieder vor Ort.

Nun drohen ihnen wieder zwei Jahre Haft. Durch die neue Gesetzeslage rechnet die Wiener Polizei deshalb allein heute mit 200 Festnahmen. In Tirol dürfte eine solche Verhaftungswelle aber ausbleiben. Staatsanwalt Hansjörg Mayr, Leiter der Suchtmittelgruppe, zur TT: „Seit heute ist Dealen im öffentlichen Raum wieder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Wer dabei wiederholt angetroffen wird oder amtsbekannt ist, muss nun wieder mit sofortiger Festnahme und Untersuchungshaft rechnen.“ Die Regeln für die U-Haft sind dabei klar: „Der Haftrichter entscheidet über die Wiederholungsgefahr. Der Maßstab dafür ist im Drogenbereich relativ streng. Eine solche wird bei einschlägig Vorbestraften in der Regel anzunehmen sein.“ So ist laut Mayr ab heute an gewissen Innsbrucker Plätzen durchaus mit vermehrten Festnahmen zu rechnen. Dazu künftig aber auch, wenn bei Veranstaltungen und in Lokalen offen gedealt wird.

Für die Tiroler Polizei wird die Novellierung des Suchtmittelgesetzes vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen haben – mit einer Festnahmewelle ist nicht zu rechnen: „Im Gegensatz zu Wien haben die Dealer bei uns ihr Verhalten ja nicht geändert, Suchtgiftgeschäfte werden in Tirol ja nach wie vor nicht vor den Augen der Öffentlichkeit abgewickelt“, sagt Walter Pupp, Leiter des Landeskriminalamts. ( fell , tom)

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