Menschenrechtsgerichtshof: Ergenekon-Festnahmen in Türkei willkürlich
Straßburg/Istanbul (APA/dpa) - Die vorübergehende Festnahme von acht Türken wegen angeblicher Mitgliedschaft im Ergenekon-Geheimbund war nac...
Straßburg/Istanbul (APA/dpa) - Die vorübergehende Festnahme von acht Türken wegen angeblicher Mitgliedschaft im Ergenekon-Geheimbund war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht rechtmäßig. Die Türkei müsse Schmerzensgeld zwischen 2.000 und 6.000 Euro an die acht Kläger aus Istanbul zahlen, urteilten die Richter am Dienstag.
Die türkische Justiz war zwischen 2007 und 2013 gegen den Geheimbund vorgegangen. Dieser soll unter anderem versucht haben, die islamisch-konservative AKP-Regierung und ihren damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu stürzen. Die Opposition warf der Regierung vor, die Ermittlungen zu missbrauchen, um gegen Kritiker vorzugehen.
Die türkische Regierung habe keine Beweise für eine Verbindung zwischen dem Ergenekon-Bund und den Klägern liefern können, entschieden die Straßburger Richter. Sie seien daher unrechtmäßig und willkürlich ihrer Freiheit beraubt worden.
Das Oberste Gericht der Türkei hat Schuldsprüche gegen 275 angebliche Beteiligte an der Ergenekon-Verschwörung inzwischen aufgehoben.