Causa Rainer - Prozess gegen Stadt Wien startet am Freitag
Wien (APA) - Am Freitag startet der Prozess, den der Lungenfacharzt Gernot Rainer gegen die Stadt Wien angestrebt hat. Der Mediziner klagt, ...
Wien (APA) - Am Freitag startet der Prozess, den der Lungenfacharzt Gernot Rainer gegen die Stadt Wien angestrebt hat. Der Mediziner klagt, weil der Krankenanstaltenverbund (KAV) - eine Stadt-Unternehmung - seinen Vertrag nicht verlängert hatte. Rainer vermutet politische Motive infolge seines gewerkschaftlichen Engagements und will nun am Arbeitsgericht ein unbefristetes Dienstverhältnis erstreiten.
Rainer war bis Ende April am Otto-Wagner-Spital tätig. Bereits zuvor hatte er die Öffentlichkeit wissen lassen, dass sein bis dahin befristetes Dienstverhältnis vom KAV nicht verlängert wird - und das trotz sehr guter Beurteilungen. Insofern schlussfolgerte Rainer, man habe mit ihm eine unliebsame Stimme loswerden wollen. Denn der Lungenspezialist ist zugleich Obmann der selbst ernannten Ärztegewerkschaft „Asklepios“ und hatte sich als solcher immer wieder lautstark kritisch - etwa hinsichtlich der Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes - geäußert.
Der KAV hatte Rainers Vorwurf der politischen Motive stets zurückgewiesen. Über Verlängerungen bzw. Nicht-Verlängerungen von befristeten Dienstverhältnissen befinde die unabhängige Dauervertragskommission, war erklärt worden.
Der Mediziner, der inzwischen eine Privatordination in Döbling unterhält, will vor Gericht nun ein unbefristetes Dienstverhältnis erstreiten, wie dessen Anwalt Christoph Völk der APA sagte. Argumentieren will man dahingehend, dass Rainer dieses lediglich wegen seines gewerkschaftlichen Engagements verweigert worden sei. Bevor diese Frage geklärt sein wird, dürfte es laut Völk vor Gericht aber einmal um die Frage gehen, ob Rainers Tätigkeit am Otto-Wagner-Spital juristisch überhaupt schon als Dienstverhältnis anzusehen war. Denn der KAV sei der Ansicht, der Arzt sei bis zuletzt in einem Ausbildungsverhältnis gestanden.
„Sollte das Gericht diese Ansicht teilen, können wir in Bezug auf Diskriminierung nichts mehr geltend machen“, so Völk. Sprich: Sollte die Frage des Dienstverhältnisses zuungunsten Rainers ausgehen, ist die Sache für ihn gelaufen. Schadenersatz will man jedenfalls nicht geltend machen. Die Verhandlung findet am Freitag um 10.30 Uhr im Wiener Arbeits- und Sozialgericht (Saal F) statt.
Der KAV wollte sich mit Verweis auf den bevorstehenden Prozessbeginn auf APA-Anfrage im Vorfeld nicht zur Sache äußern. Anfang März - nachdem Rainer die Klage eingebracht hatte - hatte der Krankenanstaltenverbund jedenfalls Gelassenheit signalisiert. Man sei „diesbezüglich zuversichtlich“, da man davon überzeugt sei, dass die Vorgangsweise rechtens war, hieß es damals.
Rainer selbst sagte der APA, seither habe es keine Gespräche geschweige denn Versuche einer außergerichtlichen Einigung mit dem KAV mehr gegeben: „Aber um ehrlich zu sein: Das habe ich mit dem Klagsweg auch verbaut.“ Seine Vorgangsweise bereue er nicht, „denn dann müsste ich bereuen, eine unabhängige Gewerkschaft gegründet zu haben“. Bei „Asklepios“ ist der Arzt weiterhin Obmann - wobei er dies mittelfristig überdenken werde, sollte er Privatmediziner bleiben (müssen). Denn „Asklepios“ sei eigentlich nur für angestellte Ärzte tätig, wodurch sich ein Interessenskonflikt ergebe. Was die eigene Privatordination betrifft, „lässt es sich nicht schlecht an“, versichert Rainer. Insofern sei seine jetzige Situation „nicht unmittelbar existenzgefährdend“.