RH kritisiert Kosten und Vergabe des „Grünen Berichts“

Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Prüfbericht das Landwirtschaftsministerium wegen der hohen Kosten für den „Grüne...

Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Prüfbericht das Landwirtschaftsministerium wegen der hohen Kosten für den „Grünen Bericht“. Das Ministerium sei dem im Bundesvergabegesetz verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nachgekommen, so die Prüfer im heute, Mittwoch, veröffentlichten Prüfbericht.

Seit zumindest 2002 bestehende Reformüberlegungen aufgrund hoher Kosten seien trotz vorliegender Konzepte bisher weder durchkalkuliert noch umgesetzt worden, kritisieren die Prüfer. Umgehend sollte auch evaluiert werden, ob der Grüne Bericht weiterhin in diesem Umfang erforderlich ist und auch in der Praxis Anwendung findet.

Die Erstellung des vom Landwirtschaftsminister auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes verpflichtend vorzulegenden Grünen Berichts über die Entwicklung und wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft verursachte laut RH in den Jahren 2010 bis 2014 jährliche Kosten zwischen 3,5 und 3,8 Mrd. Euro. Einen Großteil davon - rund 3,1 Mrd. Euro - erhielt die externe Wirtschaftstreuhandgesellschaft, die LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung. Dieses Unternehmen wird vom Ministerium seit 55 Jahren vor allem mit der Erhebung von Einkommensdaten bei rund 2.200 freiwillig buchführenden Betrieben betraut.

Der Rechnungshof kritisiert weiters, dass trotz der EU-weit ausgeschriebenen Vergaben der Buchführungsarbeiten für den Grünen Bericht kein Wettbewerb erzielt werden konnte. Den Grund dafür sieht er in nicht zeitgerechten Ausschreibungen, nicht ausreichenden Leistungsbeschreibungen sowie spezifischen Ausschreibungserfordernissen, die dazu führten, dass keine anderen (gültigen) Angebote vorgelegt wurden.

„Aufgrund der aufgezeigten Mängel kam kein Wettbewerb zustande“, so der RH. Das Landwirtschaftsministerium sei somit dem im Bundesvergabegesetz 2006 verankerten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nachgekommen.

Kritisiert wird auch die Methode der Einkommenserhebung und -auswertung. Diese sei nicht mit jener der EU-weiten Einkommenserhebung bei landwirtschaftlichen Betrieben sowie der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria vergleichbar. Durch den Fokus auf Nebenerwerbsbetriebe war auch die Repräsentativität der Ergebnisse nicht gewährleistet, so der RH.

Kritikwürdig ist laut RH auch das Verhältnis zwischen Landwirtschaftsministerium und der LGB Österreich. Dieses sei aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen Strukturen über ein gewöhnliches Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis hinausgegangen, worunter insbesondere das Gleichbehandlungsgebot im Vergaberecht gelitten habe.

In den Ausschreibungsbedingungen (Leistungsverzeichnis) wurden weiters weder eine Kalkulation noch eine Abrechnung von Arbeitszeit und Reisekosten gefordert. Zudem seien an die LBG zahlreiche Zusatzleistungen ohne gesetzliche Grundlage vergeben worden. Es habe zahlreiche Anhaltspunkte gegeben, dass die vereinbarten Pauschalvergütungen wirtschaftlich nicht angemessen waren. Auffallend waren laut RH hohe durchschnittliche Kosten pro Mitarbeiter und Jahr zwischen rund 82.000 und 96.000 Euro für nicht voll ausgelastete Nichtfachkräfte.

Auch die Vergabe des Druckauftrages für den Grünen Bericht seit 2005 an das gleiche Unternehmen, ohne die Druckkosten zu überprüfen, kritisiert der RH. Die Druckkosten seien alleine von 2013 auf 2014 um rund 14 Prozent gestiegen.

Der RH empfiehlt unter anderem, dass eine weitergehende Verlagerung von Aufgaben in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft geprüft und externe Unternehmen nur mehr mit Aufgaben betraut werden, die vom Ministerium oder der Bundesanstalt nicht selbst erbracht werden können.

Künftige Vergabeverfahren sollten bereits im ersten Quartal vor Durchführung der Vorarbeiten abgeschlossen werden, damit potenzielle Mitbewerber die Möglichkeit haben, rechtzeitig entsprechende Strukturen aufzubauen. In den Ausschreibungsunterlagen und Werkverträgen wäre eine genaue Kalkulation der Kosten inklusive Abrechnung der erbrachten Leistungen einzufordern. Die zahlreichen Zusatzleistungen sollten einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.

„Im Sinne von künftigen Kosteneinsparungen sollten strukturelle Reformschritte umgehend evaluiert, die dazu erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden“, empfiehlt der RH.