Zukunftsfonds-Auflösung mit Zweidrittelmehrheit im Kärntner Landtag
Klagenfurt/Wien (APA) - Für die Auflösung des Kärntner Zukunftsfonds - eigentlich „Sondervermögen Zukunft Kärnten“ - braucht es laut Gesetz ...
Klagenfurt/Wien (APA) - Für die Auflösung des Kärntner Zukunftsfonds - eigentlich „Sondervermögen Zukunft Kärnten“ - braucht es laut Gesetz Einstimmigkeit in der Kärntner Landesregierung und eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag. Über einen juristischen Umweg könnte die erforderliche Einstimmigkeit umgangen werden, nämlich wenn man das Gesetz, mit dem der Fonds geschaffen wurde, ändert.
Eine solche Änderung bräuchte dann ebenfalls die Zweidrittel-Mehrheit im Landtag, bei dem Gesetz handelt es sich um eine Verfassungsbestimmung, wie eine Sprecherin von Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) der APA sagte. Die Kärntner Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen verfügt über eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag. In der Landesregierung sitzen neben den fünf Koalitionsvertretern noch je ein oppositioneller Landesrat von FPÖ und Team Stronach.
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